Zuzahlungen zur Krankenkasse mit Einkommen verrechnet

  • Liebes Forum,

    ich habe eine Frage zu folgendem Problem:

    Im (Abrechnungs) Zeitraum Juli 17 - Dezember 17 habe ich ausschließlich Zuschüsse zur Krankenkasse bezogen. Dem hatte ich freiwillig zugestimmt.

    Diese Krankenkassen-Zuschüsse werden nun von mir zurückgefordert.
    Dabei wird mein Einkommen in diesem Zeitraum mindernd angerechnet.

    Eine Zahlung zu Lebensunterhalt und Unterkunft/Heizung habe ich im Zeitraum nicht bezogen. (ich bin als "Selbstständiger" geführt)
    Da stimmt doch etwas nicht? Da hätte ich doch meinen normalen Bezug
    behalten können, da in diesem Fall die Zahlungen zur Krankenkasse nicht
    zum Abzug gebracht wären?
    Bevor ich hier Einspruch stelle bzw. ein Arbeitsgericht bemühe, wollte
    ich Sie dazu fragen.
    Vielleicht kennen Sie ja einen kurzen Weg zur Klärung.

    Vorab schönen Dank,

    Gruß

    Raik


  • Eine Zahlung zu Lebensunterhalt und Unterkunft/Heizung habe ich im Zeitraum nicht bezogen. (ich bin als "Selbstständiger" geführt)

    Da stimmt doch etwas nicht? Da hätte ich doch meinen normalen Bezug behalten können, da in diesem Fall die Zahlungen zur Krankenkasse nicht
    zum Abzug gebracht wären?

    Kannst du das bitte genauer erklären?

    #1 Du warst vorher im "normalen" Leistungsbezug und wurdest dann als Selbstständiger angesehen?

    #2 Was für eine Tätigkeit übst du aus?

  • Hallo bass386,

    Genau. Ich wurde seit ca 2013 als Selbstständiger angesehen. Seither hatte ich einen normalen Leistungsbezug. Ich mußte dafür halbjährig eine EKS erstellen. Hier gab es keine Probleme. Mit langsam steigenden Umsatzzahlen wurden meine Bezüge zum Lebensunterhalt immer geringer, so daß ich im vergangenem Jahr auf ein Angebot vom Job Center eingegangen bin, den normalen Bezug aufzuheben und nur Zahlungen zur Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Dafür habe ich mich bei der AOK freiwillig pflichtversichert. Die Beiträge werden nun von meinem Konto abgebucht und wurden mir durch das JobCenter (im Zeitraum Juli-Dezember 17) ersetzt. Seit Januar 18 bin ich nicht mehr beim Jobcenter gemeldet. Mein Gewerbe läuft auf "Baumontagen" Ich bin als Handwerker tätig.

  • Hallo,

    ich verstehe das Problem nicht ganz.

    Dir wurden bis Dezember 2017 die Kosten für die KK vom Jobcenter überwiesen. Ab Januar 2018 bekommst Du keine Leistungen mehr vom Jobcenter und also auch keine Leistungen an die KK.

    Sorry - aber was nun ist das Problem? Bisher hört sich das alles ganz normal an.

    thinking

  • Hallo Corinna

    Im (Abrechnungs) Zeitraum Juli 17 - Dezember 17 habe ich ausschließlich Zuschüsse zur Krankenkasse bezogen.

    Diese Krankenkassen-Zuschüsse werden nun von mir zurückgefordert.

    Gruß Raik

  • Hallo,

    offensichtlich hast Du Einnahmen verbuchen können, die nicht nur ausreichend für den eigenen Lebensunterhalt waren, sondern auch für die Begleichung der KK-Beiträge ausgereicht haben.

    Was also sollte dann an der Rückforderung falsch sein?

    Gruß1

  • Da hätte ich doch meinen normalen Bezug

    behalten können, da in diesem Fall die Zahlungen zur Krankenkasse nicht

    zum Abzug gebracht wären?

    (Liebe Corinna, Steht alles im 1. thread)

  • Ich halte den Ansatz für falsch. Das Jobcenter kann hier keine Krankenkassenbeiträge übernehmen. Die KK-Beiträge hast du erst einmal von deinem Einkommen zu zahlen. Nach Abzug der Ausgaben (betriebliche Ausgaben, Steuern, KV-Beiträge usw) ergibt sich dann ein Einkommen, welches deinem Bedarf gegenübergestellt wird. Erst wenn sich dann herausstellt, dass du ausreichend Einkommen hattest, kann das Jobcenter Zahlungen zurückverlangen. Ob dein Einkommen ausreichend war, ist hier noch zu klären.

    Weiteres Problem ist, dass du, wenn du keine Sozialleistungen beziehst KK-Beiträge in ganz anderer Höhe zu zahlen hast, als im Leistungsbezug. Die Feststellung, dass du also nicht bedürftig i.S.d. SGB II warst und damit keinen Anspruch auf Zahlung von KK-Beiträgen vom Jobcenter hattest, löst i.E. eine höhere Zahlungspflicht ggü. der KK aus.

  • Hallo Casa,

    ich ihr habt recht:

    Ich halte den Ansatz für falsch. Das Jobcenter kann hier keine Krankenkassenbeiträge übernehmen. Die KK-Beiträge hast du erst einmal von deinem Einkommen zu zahlen. Nach Abzug der Ausgaben (betriebliche Ausgaben, Steuern, KV-Beiträge usw) ergibt sich dann ein Einkommen, welches deinem Bedarf gegenübergestellt wird. Erst wenn sich dann herausstellt, dass du ausreichend Einkommen hattest, kann das Jobcenter Zahlungen zurückverlangen.Das damalige Bewilligungs-Schreiben vom Jobcenter lautet in der Überschrift:

    "Bewilligung von Zuschüssen zu den Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung"

    Im Schreiben ist jedoch aufgeführt, daß diese Zuschüsse mit dem Einkommen abschließend verrechnet werden. (wer lesen kann ist klar im Vorteil)

    Bleibt die Frage: Wenn ich meinen ganz regulären Bezug behalten hätte wäre auch hier ein Abzug der (für mich unsichtbar, vom Jobcenter ausgeführten) Zahlungen an die Krankenkasse möglich gewesen? Wohl kaum. Wäre ich also weiter im regulären Bezug geblieben, hätte ich höchstens die erhaltenen Zahlungen zu Lebensunterhalt, Unterkunft/Heizung nach abschließender EKS zurückzahlen müssen.

    Oder sehe ich das falsch?

  • M.E. sind die Leistungen auch dann zurück zu zahlen.

    Man müsste mal durchrechnen, was du an Einnahmen und Ausgaben hattest und ob du deinen Bedarf decken kannst.

    Das hast du doch sicher ausgerechnet oder?

    Du kannst ja mal mitteilen wie hoch dein Bedarf nach SGB II war und wie viel du an Einkommen und Ausgaben hattest.

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