Zu hoch angerechnetes Einkommen

  • Hallo.

    Ich benötige eure Hilfe bei einer wichtigen Frage.

    Ich bin berufstätig und meine Frau ist arbeitslos und bekommt Alg2, zusammen also eine Aufstockung für unsere Familie.

    Nun hat sich der Fall ertragen das ich am 1.7.2018 von 40 Wochenstunden auf 35 Wochenstunden gewechselt habe.

    Leider hat mein Arbeitgeber das bei der Lohnabrechnung er jetzt im September gemerkt.

    Ich habe also 2 Monate ein zu hohes Einkommen bekommen. Das zu viel gezahlte Geld, wird mir in der September Abrechnung wieder abgezogen. Das habe ich schon schriftlich bekommen.

    Nun hat aber das Jobcenter für Juli und August die zu hohe Abrechnung als Grundlage genommen und und daraus zu wenig Alg2 berechnet.

    Das das Geld nächsten Monat zurück gezahlt werden muss, interessiert das Amt nicht, da meine Frau ab dem 1.9.2018 wieder eine Arbeit aufgenommen hat.

    Das kann doch nicht rechtens sein, durch einen Fehler meines Arbeitgebers fehlen mir nun das zu wenig gezahlte Geld vom Amt.

    Was kann ich nun tun um an das Geld zu kommen?

    Danke im voraus für die Antworten.

    LG STEFAN

  • Hallo,

    Nun hat aber das Jobcenter für Juli und August die zu hohe Abrechnung als Grundlage genommen

    Wann kam denn dieser Bescheid mit dieser Abrechnungsgrundlage?

    Wahrscheinlich hatte das JC noch keine andere Information über geändertes Einkommen.

    bei der Lohnabrechnung er jetzt im September gemerkt.

    Heute ist der 5.9. Wann hast du die Lohnabrechnung denn vom AG erhalten?

    Weiß das JC überhaupt schon davon?

    Ganz grundsätzlich: Das JC haftet nicht für Fehler anderer.

    Das das Geld nächsten Monat zurück gezahlt werden muss, interessiert das Amt nicht,

    Sorry, wieso interessiert das das JC denn nicht?

    Wenn du einen Rückforderungsbescheid hast, steht sicher genau drin, wie und wann zurückgezahlt werden soll.

    Was für einen Bescheid habt Ihr erhalten? Und wann?

    Seit wann weiß das JC, dass deine Frau ab 1.9. wieder eine Beschäftigung hat?

    Braucht ihr dann trotzdem noch Aufstockung mit Alg 2?

  • Die Rückzahlungsaufforderung vom Ag ist vom Freitag den 31.7 und wurde von uns auch am Freitag eingereicht.

    Heute am Mittwoch den 5.8 kam der Bescheid vom Jobcenter mit dem zu hoch berechnetem Einkommen.

    Mit der Jobaufnahme meine Frau am 1.9 sind wir nicht mehr auf Alg2 angewiesen. Sonst wäre es bestimmt einfach gewesen und beim nächsten Bescheid berücksichtigt.Das Jobcenter weiß seit guten 6 Wochen über die Arbeitsaufnahme meiner Frau bescheid.

  • Darf ich trotzdem nochmal fragen?

    Die Rückzahlungsaufforderung vom Ag ist vom Freitag den 31.7 und wurde von uns auch am Freitag eingereicht.

    Wie bitte? Der Ag (Arbeitgeber?) fordert was zurück?

    An welchem Freitag wurde was eingereicht?

    Heute am Mittwoch den 5.8 kam der Bescheid mit dem zu hoch berechnetem Einkommen.

    Heute ist Mittwoch, der 5. 9. (September).

    Wann hast du die Lohnabrechnung denn vom AG erhalten?

    Weiß das JC überhaupt schon davon?

    Wie kann das JC das wissen, wenn dein AG das erst im September bemerkt/berücksichtigt hat.

    Bitte bring mal erst deine Unterlagen und deine Daten in Ordnung.

    Danke.

  • Hallo!

    Dazu § 812 BGB - Herausgabeanspruch

    Nun hat sich der Fall ertragen das ich am 1.7.2018 von 40 Wochenstunden auf 35 Wochenstunden gewechselt habe.

    Leider hat mein Arbeitgeber das bei der Lohnabrechnung er jetzt im September gemerkt.

    Ich habe also 2 Monate ein zu hohes Einkommen bekommen.

    Hast du den Arbeitgeber sofort darauf hingewiesen, oder darauf vertraut

    das es nicht auffällt? ;)

    Anders kann es aussehen, wenn der Arbeit­nehmer das zu viel gezahlte Gehalt zwar bemerkt, aber nichts gesagt hat – vielleicht in der Hoffnung, dass es nicht auffällt. Oder wenn die zu viel gezahlte Summe so hoch ist, dass er etwas hätte merken müssen. Dann muss er das zu viel gezahlte Gehalt zurückerstatten. Und zwar auch dann, wann er das zu viel gezahlte Gehalt bereits ausge­geben hat, ohne einen Gegenwert dafür zu erhalten. Hier gilt der juris­tische Grundsatz: Geld hat man zu haben. Das bedeutet: Nur weil der Schuldner – in diesem Fall der Arbeit­nehmer – vielleicht kein Geld mehr hat, heißt das nicht, dass er seine Schuld nicht mehr begleichen muss.

    Also der Lohn muss zurückgezahlt werden. Man hätte den Arbeitgeber

    eventuell um Ratenzahlung bitten können.

    Gruß

  • Ja der AG fordert Geld zurück weil ich von 40 auf 35 Stunden gewechselt bin. Ich habe es selber den Ag gemeldet und der hat daruafhin einer Rückforderung geschrieben am 31.8. Die Rückforderung wird mit der nächsten Lohnabrechnung im September verechnet. Das Jobcenter hat das Schreiben incl. "Vorablohnabrechnung" von uns erhalten und wurde somit auch gleich am 31.8 informiert. Heute am 5.9 kam die falsche Berechnung vom Amt.

  • Ja der AG fordert Geld zurück weil ich von 40 auf 35 Stunden gewechselt bin.

    Eine Frage, die wohl auch vom Jobcenter kommen wird ist, warum du von 40 Stunden auf 35 Stunden gewechselt bist.

    Da du hierdurch deine Hilfebedürftigkeit vergrößert hast, wäre Kostenersatz zu prüfen.

  • Aus gesundheitlichen Gründen.

    Wenn du dafür eine Bestätigung vom Arzt hast, solltest du diese gut aufbewahren.

    Meine Hauptfrage bezieht sich allerdings darauf warum das Jobcenter die Rückzahlung nicht mit einbezieht?


    Im ALG II gilt das Zuflussprinzip und das Jobcenter rechnet das an, was du tatsächlich erhalten hast.

    Warum macht dein Arbeitgeber keine Korrekturabrechnung und behält die Überzahlung im z.B. Oktober ein?

  • Meine Hauptfrage bezieht sich allerdings darauf warum das Jobcenter die Rückzahlung nicht mit einbezieht?

    Weil das JC sich nicht dafür interessiert, ob du mit anderen (hier mit dem AG) etwas finanziell hin-und herregelst .

    Du sollst doch auch gar nichts zurückzahlen.

    Weil:

    Das zu viel gezahlte Geld, wird mir in der September Abrechnung wieder abgezogen.

  • Wenn mein Ag das Geld einbehält, ist das für mich das gleiche wie zurück zahlen.

    Na, jetzt ist es ja geklärt--- was schon war und was demnächst sein wird.

    Aber durch solche recht falsche Ansicht und Begriffswahl kommen seit Jahren solche Fragen ...und Missverständnisse.

    Leg die Lohnabrechnung bitte dem JC noch vor, auch wenn ihr jetzt ab diesem Monat aus dem Bezug raus seid.

  • Gibt es eine Rechtsgrundlage mit der ich das Geld von meinem Arbeitgeber zurück fordern kann?

    Durch den Fehler meines Arbeitgeber sind uns schließlich 300euro verloren gegangen.

  • Hallo!

    Bitte, was möchtest du? Eine Rechtsgrundlage, damit zu Unrecht erhaltender Lohn

    behalten kann?

    Gibt es eine Rechtsgrundlage mit der ich das Geld von meinem Arbeitgeber zurück fordern kann?

    Gerne nochmal mein Beitrag, scheint nicht verstanden worden zu sein.

    Also erneut und bitte lesen: Zu hoch angerechnetes Einkommen

    Ich habe es selber den Ag gemeldet und der hat daruafhin einer Rückforderung geschrieben am 31.8.

    Dann ist das korrekt gelaufen und erledigt. Denn du kannst nicht einfach

    zu viel Lohn behalten, der dir nicht zusteht. Müsste eigentlich auch für

    dich klar sein.? JC andere Baustelle und hier ist zwischen zwei Sachverhalten

    klar zu unterscheiden, einmal Bürgerliches Gesetzbuch und einmal SGB II.

    Gruß

  • Ich glaube es wurde noch nicht ganz verstanden wo mein Problem liegt.

    Ich HÄTTE im Monat Juli und August jeweils 150 Euro mehr vom Jc bekommen. Habe ich aber nicht weil das Geld zuviel vom Ag gezahlt wurde. Nun zieht mein Ag das Geld im September wieder ein, was ja auch alles ok ist. Aber durch diesen Abrechnungsfehler habe ich 300Euro für zwei Monate nicht erhalten. Macht unterm Strich 300Euro Minus.

  • Hallo!

    Das musst du mit dem Jobcenter regeln, nicht mit dem Arbeitgeber. Der nimmt

    nur seine Rechte bei Überzahlung des Lohns wahr. Zur Erinnerung:

    JC andere Baustelle und hier ist zwischen zwei Sachverhalten

    klar zu unterscheiden, einmal Bürgerliches Gesetzbuch und einmal SGB II.

    Also wende dich bitte an das Jobcenter.

    Gruß

  • Ich glaube es wurde noch nicht ganz verstanden wo mein Problem liegt.

    Doch.

    Aber durch diesen Abrechnungsfehler habe ich 300Euro für zwei Monate nicht erhalten. Macht unterm Strich 300Euro Minus.

    Du erhälst doch im September weniger Lohn, dies wird das Jobcenter so berücksichtigen.

  • Im September bekommen wir kein Alg2 mehr da meine Frau eine Arbeit aufgenommen hat. Also wie soll das Jc dann die Abrechnung berücksichtigen?

    Die Lohnabrechnung September interessiert die nicht mehr. Das haben die auch schon vorab in dem aktuellen Bescheid rein geschrieben.

  • Wie hoch war denn euer ALG II Anspruch und wieviel wird deine Frau verdienen?

    Das Problem ist, dass das Jobcenter sich auf das Zuflussprinzip berufen wird.

  • Die Lohnabrechnung September interessiert die nicht mehr. Das haben die auch schon vorab in dem aktuellen Bescheid rein geschrieben.

    WAS haben die reingeschrieben? Bitte leg die Lohnabrechnung trotzdem dem JC vor. Lege Widerspruch ein.

    Deine Frau hat erst am 1.9. den Job begonnen. Niemand weiß jetzt, wann und ob und wieviel sie als Zufluss im September von ihrem neuen AG aufs Konto bekommt.

    Stell dir vor, ihr Lohn kommt erst Anfang Oktober aufs Konto?

    Wieviel wird sie mtl. verdienen?

    Ihr seid doch erst raus aus Alg2, wenn der Lohnzufluss euren Bedarf deckt.

    Wovon lebt ihr denn im Monat September?

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