Maßnahme nicht unterschrieben ALG I

  • Guten tag, hatte letzte Woche ein Termin bei meiner SB, nachdem ich meine Bewerbungsbemühungen abgegeben habe (14 stück) fragte sie mich ob ich die Bewerbung wie immer geschrieben habe , darauf antworte ich ja natürlich und sie sagte mir das es kein Wunder sei das nix klappt da eine Zeitarbeitsfirma ihr sagte das sie mich wegen der Bewerbung nicht angenommen hätten. Sofort schrie sie mich an und sagte sofort das ich ab morgen in eine Maßnahme gehen soll , sie druckte ein paar Zettel aus und übergab sie mir zum unterschreiben, ich sagte das ich sie zur Prüfung mitnehmen werde , meine Freundin hatte sich währenddessen etwas beschwert da ich durch eine sperrzeit kein Geld für die hin und Rückfahrt habe, darauf keine Antwort ausser das sie beim nächsten mal nicht mit herein darf und ich alleine kommen soll.. nun zu meiner Frage , was soll ich tun? Erstmal abwarten oder sofort ein WS oder AU? Sie sagte mir absolut nix zur Maßnahme und gab mir nur die Zettel mit und solle es doch überlegen und Freitag dort hin zu fahren, ich hoffe auf schnelle Hilfe. Im Anhang der Maßnahmebescheid.

    Hatte zu Ende März ein Aufhebungsvertrag unterschrieben und dadurch eine 3 monatige Sperre bekommen und direkt danach eine 3 wöchigen Sperre wegen der ZAF, mein alg 1 liegt auch grad mal bei knapp 430 Euro und habe eigentlich nicht mal Geld für die Fahrt zum Amt, Fahrgeld bekomme ich auch nicht zurück da unter 15 km eine Strecke ist (hin nur knapp 9 km). Hoffe hier echt auf Hilfe, vielen Dank schonmal.

    LG

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    Grace

  • Hallo,

    nun zu meiner Frage , was soll ich tun?

    Bitte vielleicht erstmal noch ein paar Fragen beantworten?

    - Bist du am Freitag bei der Massnahme gewesen? Der *Zettel* ist eine Zuweisung. Eine Zuweisung musst du nicht unterschreiben.

    Die Massnahme begann für dich also zwingend am 24.8.

    - Hast du wegen des geringen ALG1 auch ergänzende Leistungen/Hartz 4 vom JC beantragt? Das ist dein gutes Recht.

    - Warum hast du im März einen Aufhebungsvertrag gemacht?

    - Warum hast du eine 3wöchige Sperre wegen der ZAF bekommen?

    - Hast du die Rechtsfolgenbelehrung in der Zuweisung gelesen?

  • Hallo Ameise, nein bei der Maßnahme bin ich nicht gewesen , auch nicht unterschrieben und bei dem Gespräch mit meiner SB auch ihr erklärt das ich kein Geld durch die ganzen Sanktionen habe um überhaupt dorthin zu fahren zur Maßnahme, darauf kam ja keine Antwort von ihr wie ich dort hin kommen soll.

    Nein Hartz4 habe ich noch nicht beantragt, weiß ich auch nicht wegen alg 1 dachte ich geht nicht und wohne seid mai mit meiner Freundin zusammen, weiß nicht ob die da ihr Gehalt mit einberechnen?

    Gab Probleme auf Arbeit und habe auch bisschen Mist gebaut und da war der Aufhebungsvertrag meine einzige Möglichkeit (wahrscheinlich).

    Hatte ein Vermittlungsvorschlag bei der ZAF mich auch dort beworben weil ja musste aber gleich gesagt das dies nicht der richtige job ist, war vorher als Fleischer tätig und wollte dies fortsetzen und dies war als Produktionshelfer in der Lebensmittelproduktion, also ziemlich verschiedne Richtungen aber sie sagte es war zumutbar und finanziell besser als nun alg 1.

    Die Zuweisung habe ich gelesen ja, wieso?

    LG

  • - Hast du wegen des geringen ALG1 auch ergänzende Leistungen/Hartz 4 vom JC beantragt? Das ist dein gutes Recht.

    Möglich, dazu müsste man aber auch das Alter und die Wohnverhältnisse wissen.

    Auch während der Sperrzeit beim ALG I hätte ALG II bewilligt werden können. Allerdings hätte man dies zurückzahlen müssen.

  • nein bei der Maßnahme bin ich nicht gewesen

    Das war ein Fehler. Nun wird bald wieder eine Anhörung zur nächsten Sperrzeit kommen.

    auch nicht unterschrieben

    Das ist bei einer Zuweisung gar nicht nötig.

    wohne seid mai mit meiner Freundin zusammen, weiß nicht ob die da ihr Gehalt mit einberechnen?

    Deine Freundin hätte dir das Fahrgeld zur Massnahme nicht gegeben? Wenigstens für den Freitag?

    Gab Probleme auf Arbeit und habe auch bisschen Mist gebaut

    Da sollte man sich lieber vom AG kündigen lassen. Und nicht noch mit der Aufhebung einverstanden sein. Das war ein schwerer Fehler.

    das dies nicht der richtige job ist

    Ohhh--- aber zumutbar war der Job schon, oder?

    Die Zuweisung habe ich gelesen ja, wieso?

    Das wichtige ist die *Rechtsfolgenbelehrung*.

    Hast du verstanden, wann eine neue Sperrzeit kommt?

    Es steht dort sehr deutlich drin.

    Wo hast du vor dem Mai gewohnt?

    2 Mal editiert, zuletzt von Ameise (27. August 2018 um 13:29)

  • Also aifkedneflal eine Sanktion ohne Chance ja? Auch wenn kein Geld verfügbar ist ? Sie hätte mir das Geld schon geben können klar aber sie finanziert schon alles , Miete , Kost, mein Hund, irgendwann ist bei ihr auch Schluss, kann ich auch verstehen, wollten ja nur von meiner SB eine Lösung für das Fahrproblem aber von ihr kam dazu ja garnix.

    Ja war ein grober Fehler von mir, das weiß ich leider .

    Zumutbar schon ja, deshalb auch der WS abgelehnt .

    Vor dem Mai habe ich bei meiner Mutter gewohnt, bin übrigens 27 falls das eine tolle spielt.

    LG

  • Also aifkedneflal eine Sanktion ohne Chance ja?

    Es gibt keine Sanktion im ALG1. Da gibt es Sperrzeiten. Vorher muss aber eine Anhörung erlaubt sein. Deine Vermittlerin muss dir einen

    Anhörungsbogen schicken. Da kannst du Stellung nehmen und deine Gründe nennen.

    Ich fürchte, die Gründe werden nicht akzeptiert.

    Bei dem Termin hat deine Freundin sich beschwert? Darüber, dass du kein Geld hast?

    Und? Hast du wenigstens mündlich beantragt, dass man dir das Ticket bezahlt?

    Was hätte das Ticket am Freitag zur Massnahme gekostet? Für einen Tag?

  • Ok das natürlich richtig blöd , habe ja auch schon 15 Wochen insgesamt sperrzeit (12 Wochen wegen Aufhebungsvertrag und 3 wegen Ablehnung des Jobs) wenn es jetzt 6 Wochen sind falle ich ja automatisch raus mit 21 Wochen sperrzeit?

    Was heißt beschwert sie fragte sie wie ich die Maßnahme finanzieren soll wie ich dort hin kommen soll ohne Geld. Wollte ich also die Fahrt mit pkw aber sie sagte unter 15 km wird dies nicht bezahlt. Kosten 0,20 pro km also 1,80 also insgesamt 3,60 für die Fahrt mit Pkw. Ticket geht nichtweil ich auf dem Dorf wohne ohne Zug und Busanbindingen.

  • Was heißt beschwert sie fragte sie wie ich die Maßnahme finanzieren soll wie ich dort hin kommen soll ohne Geld.

    Sorry.

    Warum fragt das denn deine Freundin? :rolleyes:

    Du sollst die Maßnahme gar nicht finanzieren, du solltest lediglich erstmal am Freitag hinfahren.

    Du hast einen PKW zur Verfügung? Und konntest am Freitag nicht wenigstens dorthin fahren für den 1. Termin und zur Abklärung, wie das mit den Fahrtkosten ist?

    Es hätte durchaus sein können, dass der Maßnahmeträger erklärt, dass diese Maßnahme (wahrscheinlich Bewerbungstraining?) für dich nicht zumutbar ist, weil du mit dem ÖPNV gar nicht zu den Zeiten dorthin kommst.

    Dann gäbe es keine Sperrzeit. Dann gäbe es evtl. eine andere Maßnahme.

    Noch eine Ergänzung:

    Oft genug wird in Foren ähnlicher Art empfohlen, gleich mal Widerspruch zu erheben.

    Bitte beachte, dass solche Empfehlungen und Musterschreiben meistens für Alg2 /Hartz 4 gelten.

    Du bist ja noch bei der Arbeitsagentur und bekommst ALG1.

    Wann endet dein Anspruch?


    Zwei Sätze hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

    Grace

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