Abschließende EKS und Rückzahlungsaufforderung

  • Wird hier meine Frage unter dem Thread auch beantwortet werden? Ich probiere es mal.

    Habe einiges an Fragen und qualifizierten Antworten (was mich ermunterte auch meine Frage zu stellen) gelesen, mein Anliegen indes fand ich bislang noch nicht so wieder, weswegen ich mal hier etwas anfüge wo ich hoffe es am besten passend zu platzieren.

    Ich habe nach Abgabe einer abschließenden EKS eine Rückzahlungsaufforderung erhalten, was mich nicht weiter verwunderte, da ich zu unrecht Leistungen bezogen habe, da ich u.a. Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit erhielt, darüber war auch das JC von mir informiert worden.

    Der BWZ und der Zeitraum der abschließenden EKS sind gleich, jedoch habe ich wegen der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit den Bezug vorzeitig freiwillig - auf Antrag beendet. Statt sechs Monaten bezog ich nur vier Monate ALG II.

    Hallo,

    das Einkommen wird gleichmäßig auf den Bewilligungszeitraum aufgeteilt. Einzige Voraussetzung ist, dass du den gesamten BWZ über auch selbstständig tätig warst.

    Es gilt § 3 Abs. 4 S. 1 ALG2-V

    Das Gesetz:

    (4) Für jeden Monat ist der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt.



    Wie wird geprüft ob ich "den gesamten BWZ über auch selbstständig tätig war"? Ist das gleichbedeutend mit "im Leistungsbezug des JC"? - weil das war ich nicht.

    Meine Frage ist: Dürfen Einnahmen (ob aus Selbständigkeit oder sozialversichungspflichtiger Beschäftigung) welche nach Einstellung des Bezug von Leistungen durch das JC an mich gingen in die EKS-Berechnung einbezogen werden und auf das halbe Jahr BZ umgelegt werden, wenn ich kein halbes Jahr im Leistungs-Bezug war?

    Als Beispiel: der BZ umfasste die Monate Mai bis November, im August teilte ich dem JC mit, dass ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung antreten werde und deswegen ab Oktober keine Leistungen mehr beziehen möchte (=freiwillig verzichte, um dem Staat und den vielen Steuerzahlern nicht in die Tasche zu greifen). Dem wurde auch so entsprochen, ab Oktober erhielt ich keine Leistungen mehr vom JC.

    In der abschließenden EKS werden (für mich verwunderlich) jedoch meine Einnahmen für die Monate Oktober und November (wo ich nicht mehr im Bezug des JC bin!) mit angerechnet und auf die sechs Monate (Mai bis November) verteilt.

    Über eine qualifizierte Anmerkung zum Sachverhalt bin ich dankbar.

    Eine Ergänzung, wollte ich grad im Thread noch Anfügen

    EKS: ist Einkommen aus Selbständigkeit, richtig; jedoch wird in der "Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" bei der Berechnung von Leistungen für einen bestimmten Zeitraum auch nur "Einkommen aus Erwerbstätigkeit" genannt, ohne zu differenzieren ob aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit...

    Ein Zitat um eine rechtliche Grundlage ergänzt

    und Ergänzung hinzugefügt

    Grace

  • Hallo,

    Dürfen Einnahmen (ob aus Selbständigkeit oder sozialversichungspflichtiger Beschäftigung) welche nach Einstellung des Bezug von Leistungen durch das JC an mich gingen in die EKS-Berechnung einbezogen werden und auf das halbe Jahr BZ umgelegt werden, wenn ich kein halbes Jahr im Leistungs-Bezug war?

    Nein.

    Dein BWZ kann viel weniger als 6 Monate betragen. War ja auch der Fall. Wurde aber zu Anfang ganz üblich auf 6 gesetzt.

    Klingt, als hätte der SB, der deine a-EKS bearbeitet hat, nicht bemerkt, dass du schon längst aus dem Bezug warst.

    jedoch wird in der "Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" bei der Berechnung von Leistungen für einen bestimmten Zeitraum auch nur "Einkommen aus Erwerbstätigkeit" genannt, ohne zu differenzieren ob aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit...

    Erkennst du anhand des Berechnungsbogens nicht, wie der SB die unterschiedlichen Einkommen *berücksichtigt* hat?

    Man kann doch Widerspruch einlegen, wenn man den Bescheid für falsch bzw, nicht nachvollziehbar hält. Zumindest das kann man *unschädlich* machen,

    Hast du einen Einstellungsbescheid erhalten aufgrund deiner Abmeldung?

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hab schon mit dem JC Rücksprache gehalten, der SB wusste dass ich nicht den vollen BZ auch tatsächlich Geld erhalten habe. Widerspruch habe ich auch schon eingelegt - wollte mich jedoch weiter informieren wie und ob das alles so Recht ist.

    Nach meinem Beispiel oben war das JC ab Mitte August über eine mögliche sozialversicherungspflichtige Tätigkeit informiert, Mitte September erhielt ich - auf Antrag - einen "Bescheid zur Erklärung des Verzichts zur Grundsicherung nach dem Zweiten Buch SGB II", worin ab Oktober die Einstellung weiterer Zahlungen mitgeteilt wird. Vermute ein Einstellungsbescheid ist das nicht, weswegen die Einkommen auch dieser Monate Berücksichtigung finden dürfen?.

    Nein. Es gibt die Tabelle des "monatlichen Bedarf" die Tabelle "monatliches Einkommen" und die Tabelle der "monatlich zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen in Euro" bzw. "Höhe des übersteigenden Einkommens". Wie der Bruttobetrag errechnet wurde ist unklar.

    Erkennst du anhand des Berechnungsbogens nicht, wie der SB die unterschiedlichen Einkommen *berücksichtigt* hat?


    In meinem Fall wurden die Einkommen aus selbständiger Tätigkeit während der Monate August, September, Oktober und November akkumuliert und auf die sechs Monate verteilt, wie es ja üblich ist. In den Monaten ab meiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wurde auf diesen "Durchschnittswert" noch das versteuerte Einkommen addiert - teilte mir der SB mündlich mit. Woraus sich der Wert jedoch exakt zusammensetzt ist mir nicht ersichtlich.

    Wenn ich nachrechne und mein Netto-Einkommen mit dem Durchschnittswert aus selbständiger Tätigkeit addiere komme ich auf jeden Fall auf eine andere (kleinere) Summe als der SB/im Bescheid vermerkt. Mal sehen ob und was der Widerspruch bewirkt.

    "Bescheid zur Erklärung des Verzichts " und "Einstellungsbescheid" sind verschiedene Bogen bedrucktes Papier?

    Zitat korrigiert und dem Benutzer

    zugeordnet

    Grace

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