Vermögen Kind, Anrechnung auf Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,

    ich habe mit meiner Ex Partnerin eine 7 Jährige Tochter. Für mein Kind hatte ich mit 3 Jahren 20000 Euro angelegt und ca. 4 Monate vor der Trennung wieder aufgelöst. Das Geld war auf ein Geldmarktkonto auf den Namen meiner Tochter eingezahlt, es war auch nicht als ihr Eigentum gedacht und nur ich hatte Zugriff, da mein Girokonto als Verrechnungskonto hinterlegt war.

    Meine Tochter bildet jetzt eine Bedarfsgemeinschaft (Wechselmodel) mit meiner Ex Partnerin welche Hartz 4 bezieht . Ich habe Post von meiner Ex-Partnerin bekommen, in der das Jobcenter Zinsen auf dem betroffenen Konto mitgeteilt bekommen hat und die kompletten Buchungen anfordert. Wie erkläre ich jetzt dem Jobcenter, dass das mein Geld ist?

    Wenn mein Einspruch abgelehnt wird, Worauf muss ich mich einrichten? Muss ich dann die gesamte Bedarfsgemeinschaft zahlen?

    Danke!

  • Hallo,

    Ich habe Post von meiner Ex-Partnerin bekommen, in der das Jobcenter Zinsen auf dem betroffenen Konto mitgeteilt bekommen hat und die kompletten Buchungen anfordert. Wie erkläre ich jetzt dem Jobcenter, dass das mein Geld ist?

    Zunächst ist es richtig, dass Kapitalerträge (Zinsen) im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs dem JC bekannt gemacht werden.

    Das Geld war auf ein Geldmarktkonto auf den Namen meiner Tochter eingezahlt,

    Also wird im Datenabgleich der Name deiner Tochter als Kontoinhaber genannt. Deshalb wurde deine Ex-Partnerin als Sorgeberechtigte angeschrieben.

    Was genau hast du 4 Monate vor der Trennung *aufgelöst*? Das Konto besteht ja offenbar noch.

    Wie verrechnet wird, ist nicht relevant. Das JC sieht nur ---> Zinsen geflossen... uns nicht mitgeteilt----

    Kapitalerträge (hier Zinsen) sind bis max. 100,- p.a. frei. Aber die Zinsgutschrift soll dem JC mitgeteilt werden.

    Ich weiß nicht, ob das dein Geld ist...hmm

    Welchen Einspruch willst du einlegen? Gegen was und bei wem?

  • Wenn du Geld auf den Namen deiner Tochter anlegst, sieht es so aus, als ob es Geld deiner Tochter ist. Hinterher zu sagen, es sei dein Geld, wird wohl nicht funktionieren.

    Man bräuchte da schon einen plausiblen Grund, warum das Geld auf den Namen der Tochter angelegt wurde.

    Dann bestünde die Frage, wo ist das Geld jetzt? Geld, dass der Tochter gehört darf man als Elternteil nicht frei ausgeben.

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