Vollbeschäftigung mit Sozialversicherungspflicht - Fragen zu Anrechnung/Abmeldung vom Jobcenter

  • Hallo,

    ich beziehe noch ALG2 und bin jetzt seit 2 Wochen in einem befristeten, sozialversicherungspflichtigen Job.

    Aktuell sieht es aus als wäre der Job nach 5-6 Wochen vorbei, und ob ich dann weiterarbeiten, oder direkt etwas anderes anfangen kann, ist noch offen.

    Dem JC habe ich die Arbeitsaufnahme mitgeteilt und habe aktuell die Aufforderung zur Mitwirkung hier liegen, wodurch ich dann auch den Verdienstnachweis zu erbringen habe.

    Ich verdiene in den 5-6 Wochen ca. 3000 Euro und stelle mir nun ein paar Fragen, die mir meine Arbeitsvermittlerin auch nicht richtig beantworten konnte:

    Wo ich ja aktuell nicht mehr über das JC, sondern über den Arbeitgeber versichert bin, wie läuft das dann mit dem Einkommen? Wird es ganz normal verrechnet, also mit den 100€ Freibetrag und 20% [bis 1.000€]+10% [über 1.000€] zzgl. zum ALG2-Satz, oder kann ich den Lohn komplett behalten?

    Eine Freundin sagte nun, ich sollte mich doch einfach ganz vom JC abmelden und erstmal schauen ob ich es nochmal brauche, und mich ggf. zum nächsten Monat einfach wieder anmelden, sodass ich meinen Lohn ganz behalten könnte, aber ist das so einfach?

  • Ich verdiene in den 5-6 Wochen ca. 3000 Euro

    Mit dieser Summe, die sicher in deinem Arbeitsvertrag steht, ebenso wie die Dauer der Beschäftigung--- wirst du nicht mehr leistungsberechtigt mit Alg2 sein.

    Wie groß ist deine BG?

    Natürlich kannst du deinen Lohn komplett behalten. Das ist IMMMER so. Du wirst aber weniger hilfebedürftig mit Alg2-Leistungen.

    Mit 3000,- (brutto?) für 5-6 Wochen wirst du sicher gar keinen Anspruch mehr haben.

    Dein AG hat dich schon pflichtgemäß bei der KV angemeldet und zahlt Beiträge für dich. Du zahlst vom Lohn auch KV-Beiträge.

    Falls es zu Doppeltzahlung für 1-2 Monate kommt, gleichen JC und KV das untereinander aus.

    aber ist das so einfach?

    Deine Freundin denkt sich das zu einfach. So ist es nicht.

    Zunächst sollst du jetzt mitwirken. Du sollst mindestens deine Verdienstbescheinigungen dem JC vorlegen. Die erste bekommst du sicher Ende August ? Das ist die Lohn-/Gehaltsabrechnung und der Kontoauszug, der den Geld-Zufluss auf dein Konto nachweist.

    Was sollst du im Rahmen der Mitwirkung noch mitteilen oder vorlegen?

    WAS hast du WANN zur Arbeitsaufnahme dem JC mitgeteilt?

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (20. August 2018 um 12:19)

  • Danke Ameise, für deine ausführliche Antwort.

    Zitat

    Mit dieser Summe, die sicher in deinem Arbeitsvertrag steht, ebenso wie die Dauer der Beschäftigung--- wirst du nicht mehr leistungsberechtigt mit Alg2 sein.

    Wie groß ist deine BG?

    Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht, es ist Lohnarbeit und ich kenne Leute die dort schon länger arbeiten. Somit ist auch das Einkommen nicht festgelegt, sondern richtet sich nach den gearbeiteten Stunden. Ein Arbeitsvertrag besteht rechtlich natürlich trotzdem und bei der KV angemeldet etc. ist es auch von Beginn an.

    Bin allein, also keine BG.

    Zitat

    Natürlich kannst du deinen Lohn komplett behalten. Das ist IMMMER so. Du wirst aber weniger hilfebedürftig mit Alg2-Leistungen.

    Mit 3000,- (brutto?) für 5-6 Wochen wirst du sicher gar keinen Anspruch mehr haben.

    Dein AG hat dich schon pflichtgemäß bei der KV angemeldet und zahlt Beiträge für dich. Du zahlst vom Lohn auch KV-Beiträge.

    Falls es zu Doppeltzahlung für 1-2 Monate kommt, gleichen JC und KV das untereinander aus.

    Alles klar, da hatte ich eine falsche Vorstellung von dieser Verrechnungsregelung – das ist ja schonmal positiv für mich. Brutto ist richtig.

    Zitat

    Zunächst sollst du jetzt mitwirken. Du sollst mindestens deine Verdienstbescheinigungen dem JC vorlegen. Die erste bekommst du sicher Ende August ? Das ist die Lohn-/Gehaltsabrechnung und der Kontoauszug, der den Geld-Zufluss auf dein Konto nachweist.

    Was sollst du im Rahmen der Mitwirkung noch mitteilen oder vorlegen?

    Ende August oder Anfang September bekomme ich die Bescheinigung, sowie auch die Überweisung.

    Der Rest hat sich denke ich schon geklärt.

    Soll laut Schreiben einen Arbeitsvertrag vorlegen, aber da es nur einen mündlichen gibt, werde ich dies entsprechend kommunizieren.

    Zitat

    WAS hast du WANN zur Arbeitsaufnahme dem JC mitgeteilt?

    Am ersten Tag der Arbeitstag habe ich die Arbeitsaufnahme telefonisch mitgeteilt, woraufhin ich das Mitwirkungsschreiben erhielt. Dass ich arbeite, dass es voraussichtlich auf 5-6 Wochen befristet ist und wie viel ich voraussichtlich verdiene, das habe ich mitgeteilt.

  • Hinweis:

    Die Leistungen, die du noch für den Monat August vom JC erhalten hast, will das JC dann ab 1. Arbeitstag zurückerstattet haben.

    Dazu kommt später ein Erstattungs-und Rückforderungsbescheid.

    Für den Monat September wirst du voraussichtlich gar nichts vom JC erhalten.

  • Hinweis:

    Die Leistungen, die du noch für den Monat August vom JC erhalten hast, will das JC dann ab 1. Arbeitstag zurückerstattet haben.

    Dazu kommt später ein Erstattungs-und Rückforderungsbescheid.

    Für den Monat September wirst du voraussichtlich gar nichts vom JC erhalten.

    Ist das nicht davon abhängig, wann der Lohn zugeflossen ist?

    Wenn also die Überweisung erst Anfang September käme, würde dann trotzdem gelten was du sagst?

  • Du hattest geschrieben:

    Ende August oder Anfang September bekomme ich die Bescheinigung, sowie auch die Überweisung.

    Normal wird Lohn zum Monatsende gezahlt. Also wäre das der 31. 8. als Zufluß

    Dann würde vom JC zurückgefordert werden.

    Also solltest du jetzt erstmal abwarten, wann der Lohn dir tatsächlich zufliesst. Und ob du weiter beschäftigt wirst.

    Das Alg2 für August hast du doch. Es besteht jetzt keine Bedarfsunterdeckung.

    Ich weiß nicht, ob du diesen seltsamen AG mit mündl. Arbeitsverträgen dahingehend beeinflussen kannst, dass er dir den Lohn für Arbeit im August erst im September zahlt.

    Versuch macht kluch----

    Da du erst Anfang August begonnen hast mit dem Job, zahlt er vielleicht sogar erst nach 5-6 Wochen, also zum Ende der vereinbarten Befristung? Wer weiß das schon und ob alles stimmt, was mündlich vereinbart wurde??

    Die Frage nach dem Zuflussprinzip wurde dir übrigens hier schon Ende Januar 2018 beantwortet.

    Und mit Abmelden vom JC hat das nichts zu tun.

    Auch bist du bisher durchaus eine BG.

    eine 1-Personen-BG. Du hast eine BG-Nummer und in allen Schreiben des JC bist du die BG.

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