ALG II und Teilseigentümer

  • Hallo,

    erstmal bitte ich um Entschuldigung falls das im Titel genannte Thema schon zig mal im Forum besprochen wurde und ich es einfach nicht gefunden Habe :D

    Folgende Situation:

    Ich bin, falls ich in der Zwischenzeit keinen neuen Arbeitgeber gefunden habe, ab dem 01.09. arbeitslos. Neben dem ALG I wäre es möglich auch ALG II zu beziehen. Ich habe jedoch gelesen das es Probleme geben könnte, wenn ich Haus- und Grundstück besitzen würde, dies aber nicht nutzen würde weil ich woanders zur Miete wohne. In meinem Fall gehört das Haus und das Grundstück nicht zu 100% mir sondern auch meiner Mutter. Dies hat sich durch das Erbe ergeben. Muss ich das beim Antrag mit angeben bzw was muss genau beachtet werden?


    MfG

  • Hallo,

    Muss ich das beim Antrag mit angeben

    Ja, das ist eine zwingende Angabe. Solche Sachverhalte kommen ja vor. Gefragt wird danach in der Anlage VM , die zum Hauptantrag gehört.

    Nicht selbst genutzte Immobilien sollen lt. Gesetzgeber verwertet werden. Selbst genutzte auch, wenn sie *unangemessen* sind.

    Das mit dem Verwerten geht aber nur, wenn es geht.pardon

    Oft geht es nicht. Sehr schwer bis gar nicht geht es, wenn es mehrere Eigentümer gibt und/oder eine Erbengemeinschaft anderes will als der SGB II-Gesetzgeber.

    Leistungen dürfen deshalb aber nicht versagt werden.

    uU werden sie darlehensweise vergeben...

    Hast du denn schon ALG 1 bei der Arbeitsagentur beantragt? Bis bewilligt wird, gehen Wochen ins Land.

  • Nein ich habe es noch nicht beantragt, Hab mich bisher nur arbeitssuchend gemeldet. Muss also noch zum Amt und mich arbeitslos melden. Dann kann ich ja erst den Antrag stellen.

    Also das mit dem "verwerten" wird echt schwierig zumal die Erbgeschichte noch nicht durch ist. Bisher wurden nur meine Mutter und ich als "Nachfolger" von Haus und Grundstück eingetragen. Also ist es quasi noch nicht offiziell. Wir werden den Erbfall aber auch nicht eröffnen weil sonst auch andere Erbberechtigte benachrichtig werden und ihren Anteil einforden könnten, der nicht unerheblich wäre und dies könnten wir uns nicht leisten. Dies habe ich bei meinem ersten Beitrag leider vergessen mit rein zu schreiben. Ist dies dann eine andere Situation?

  • Muss also noch zum Amt und mich arbeitslos melden.

    Ja, genau.

    Da du offenbar Anspruch auf ALG1 hast, solltest du das möglichst zeitnah tun. Also *Arbeitslos*---persönliche Meldung am 1.9.

    Hast du jetzt Urlaub? Oder bist du freigestellt?

    Zur Ergänzung benötigst du Alg2. Das kannst du schon früher, also baldmöglichst beantragen. ZUM 1.9. Leistungen vom JC beantragen.

    Wenn das mit dem Verwerten der nicht selbst genutzten und nicht in vollständigem Eigentum befindliche Immo nicht so einfach wird, dann ist das eben so.

    Trotzdem musst du das in der Anlage VM zusammen mit dem Alg2-Antrag angeben.

    Beim ALG1-Antrag interessiert das nicht. Da willst du ALG1 als Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung.

    Wir werden den Erbfall aber auch nicht eröffnen

    Erbfall? Ja, aber der ist doch schon eingetreten. Es ist jemand gestorben. Das ist der Erbfall.

    Was und wann und wer was erbt, ist nachrangig. Das kommt später. Das ist dann das *Erbe*.

    Also ist zunächst nur der Erbfall dem JC mitzuteilen. Das geht formlos als schriftliche Mitteilung zusammen mit den Antragsformularen.

    Du glaubst nicht ernsthaft, dass du einen Erbfall *geheim halten* kannst, damit nur wenige Erben von dem Nachlass partizipieren?

  • Reden wir hier vom Erbe oder einer Schenkung?

    Den Antrag kannst du dir so im zuständigen Jobcenter rausholen, da bedarf es keinerlei arbeitslos Meldung. Dies passiert mit Antragstellung automatisch und man bekommt Post vom Arbeitsvermittler des Jobcenters. Bestehen noch Ansprüche auf ALG I ?

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