Ehepartnerin ALG II und ich Vollzeit-Studium - Wohngeld - kein Bafög und ALG II - Fragen Einkommen Anrechnung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Ehepartnerin(28) bezieht ALG 2 Leistungen, ich (Vollzeit-Student,31) erhalte zwar Wohngeld, jedoch weder Bafög noch ALG 2. Wieviel darf ich maximal verdienen?

    Es geht mir in diesem Thema darum, dass ich aus existenziellen Gründen, dringend einige Euros verdienen muss, um weiterhin mein Studium und somit, meine zukünftige Existenz finanzieren zu können (Studiengebühren: knapp 330€ pro Semester, haufenweise Bücher, Skripte, gebrauchte Hard- und Software, Repetitorien etc. stellen notwendige Kosten dar).

    Bisher wurde ich von meiner Familie unterstützt und meine Frau und ich kamen so einigermaßen über die Runden (sind fast nie ausgegangen, keine neue Kleidung gekauft, ausschließlich zu Hause gegessen etc.) Man kann sich wirklich nicht beklagen. Zumindest bin ich über meine Frau krankenversichert, was auch sehr entlastet.

    Unsere Brutto-Warmmiete beträgt, 477€. Meine Frau erhält vom Amt die Hälfte der Miete + ihren Regelbedarf. Ich bin nicht leistungsberechtigt, erhalte aber 175€ Wohnhilfe, aber da die Unterstützung der Familie entfällt, wird bald wahrscheinlich auch das Wohngeld wegfallen dürfen, weil man ja nur dann wohngeldberechtigt sei, wenn auch die Grundsicherung gedeckt sei. Wohngeld soll ja schließlich auch kein Grundsicherungs-Ersatz sein.

    Wie gesagt, bin ich auf der Suche nach einem Studentenjob, um weiterhin zumindest meine Grundsicherung, Mietanteil und Studiumkosten decken zu können und wenn möglich ein wenig Geld für meinen Führerschein zur Seite legen zu können.

    Leider kann ich aufgrund meines Studiums nicht unbegrenzt viel arbeiten gehen (sonst wären Studenten wie ich wahrscheinlich auch ALG 2 berechtigt gewesen, weil sie dann dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stünden).

    Auf dieser Internetseite habe ich gelesen, dass es sich aber für Studenten wie mich gar nicht lohnen würde, nebenbei jobben zu gehen: Ein Nebenjob lohnt sich nicht - Studierenplus.de Angeblich soll ich rein rechnerisch nicht mehr verdienen dürfen, als Netto: 712,50€ (Regelbedarf+1/2 Brutto-Gesamtmiete + 100€ Freibetrag)

    Das hieße ja quasi, dass es keinen finanziellen Unterschied machen würde, wenn ich 100€, 200€, 300€ oder 400€ mehr verdienen würde, stimmt das? (Natürlich würde ich somit den Staat entlasten, was ich ja auch ein hehres Ziel sein könnte, aber mir geht es hier in diesem Fall leider wirklich nur ausschließlich um meine Finanzen um mein Studium um meine Kleidung um mein Wasser und um meine Internet-Verbindung - ob das nun egoistisch, asozial oder von niederen Antrieben getrieben klingt, will ich nicht bewertet haben)


    Ich wehre mich gegen den Gedanken, es würde sich nicht lohnen zu arbeiten, weil nur ehrliche und harte Arbeit den Menschen und der Gesellschaft ein würdevolles Leben und Miteinander ermöglichen kann. Aber kann Eurer Meinung nach diese Perversion stimmen, dass es sich unter bestimmten Gesichtspunkten für mich nicht lohnen würde ZU ARBEITEN???

    Ganz konkret: Kann mir jemand vorrechnen, wieviel ich sowohl Brutto, als auch Netto (kenne mich mit Steuern nicht aus) verdienen darf, ohne dass meiner Frau Leistungen (bzw. mein Wohngeld) gekürzt werden(/wird)?

    Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

    Liebe Grüße

    Holochaos

    Titel zu lang und Beitrag bearbeitet

    Grace

  • Hallo,

    Du darfst und solltest soviel wie irgend möglich, verdienen. Es gibt keine Grenze.

    Von *Lohnen* kann nicht die Rede sein.

    Wenn du Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast, wird es *bedarfsmindernd* auf eure BG angerechnet.

    Je mehr du verdienst, umso weniger seid ihr vom JC mit Leistungen abhängig.

    Und egal, mit welchem Job und welchem Lohn---immer habt ihr mehr als Alg2.

    Wenn du nur erreichen willst, dass deine Frau weiterhin volles Alg2 erhält und das JC auch die Kranken-und Pflegeversicherung für deine Frau bezahlt... dann ist der *Höchstbetrag* 100,- monatliches Einkommen.

    Dieser Grundfreibetrag bleibt immer.

    Ich lese immer ---mein-mein-mein---

    Bitte denke daran, dass es bei Eheleuten---wir-wir-wir heißt. Gerade auch, wenn man JC-Berührung hat.

    Wo hast du das denn gelesen (im übrigen ist die Seite nicht aktuell)?

    Und warum versucht deine Frau nicht, einen Job zu finden? Für sie ist es oberste Pflicht, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern.

  • Hallo,

    zunächst weise ich deine unangemessenen Unterstellungen, die du bezüglich meiner Frau gemacht hast zurück. "Unangemessen" daher, weil du sie vorurteilend so darstellst, als käme sie ihren sowohl gesetzlichen als auch vertraglichen Gegenleistungen nicht nach.

    Meine Frau gibt ihr Bestes, um ihre Gegenpflichten zu erfüllen. Sie bekommt ihren Regelbedarf und die Hälfte der Mietkosten, welche ihr unstreitig zustehen, dafür leistet auch sie ihren erforderlichen Beitrag in durchaus angemessener Weise, jedenfalls derart, dass man ihr nicht unterstellen könnte, sie "versuch(e)...nicht, einen Job zu finden".

    Ferner habe ich mit meinem Beitrag nicht darauf abgezielt Beziehungsratschläge à la: "---wir-wir-wir (statt) ---mein-mein-mein---" zu erhalten.

    Wenn wir uns also darauf einigen können, in Zukunft sowohl deplatzierte Beziehungsratschläge und unangemessene persönliche Unterstellungen zu unterlassen, können wir gerne weiter diskutieren, nämlich an unserem eigentlichem Thema: "Arbeit" und "Lohn(en)"

    Du behauptest, dass von Lohnen nicht die Rede sein könne. Leider ist das Arbeitsleben in unserer Gesellschaft von zwei Prinzipien geprägt: "Leistungsprinzip" oder "Marktwert- Nutzwertprinzip", welches dieser beiden Prinzipien einem sympathischer ist, mag dahinstehen, zugrunde liegen beiden, dass wenn man von Arbeit spricht, man auch von "Lohn" sprechen müsse.

    Lohn

    Lóhn/
    Substantiv, maskulin [der]

    1. 1. [nach Stunden berechnete] Bezahlung für geleistete Arbeit [die dem Arbeiter bzw. der Arbeiterin täglich, wöchentlich oder monatlich ausgezahlt wird] "ein fester, niedriger, tariflicher Lohn"
    2. 2. [ohne Plural] etwas, womit man für eine Leistung, Mühe o. Ä. entschädigt wird; Belohnung "ein [un]verdienter, königlicher Lohn"

    Ergo kann zumindest in diesem Fall hier die Rede von Lohn sein.

    Schließlich stellst du richtig fest, dass wenn ich Einkommen aus Erwerbstätigkeit habe, es *bedarfsmindernd* auf unsere BG angerechnet wird. Da diese Tatsache aber wohl bemerkt der Ausgangspunkt meines Beitrages war, bin ich dank deiner Antwort genau so schlau wie vorher.

    Daher habe ich mir überlegt, meine Anfrage weiter zu konkretisieren, um meine Chance zu erhöhen, tauglichere Antworten zu bekommen:

    Ich habe momentan zwei Job-Zusagen, von denen ich mich für einen entscheiden muss.

    1. Briefsortierer auf 450€-Basis, wobei die Arbeitsstelle 20 Minuten von meiner Wohnung entfernt ist.

    2. Community Manager (20h/Woche á 10,65€, also Brutto ca. 923€), wobei ich hier 3h pendeln müsste.

    Entscheidende Frage ist für mich nicht, welchen der beiden Jobs ich nehmen soll, um den Bedarf meiner Frau zu mindern, weil dann könnte ich mir selbst ausrechnen, dass ich den 2. nehmen müsste.

    Entscheidend ist für mich nur, wieviel Geld am Ende des Monats übrig bleibt. Wenn es Jacke, wie Hose ist, dann entscheide ich mich nämlich für 1. weil ich dann mehr als 80 Stunden im Monat für mein Studium mehr investieren kann. Und das wird meiner Meinung nach langfristig gesehen am meisten *bedarfsmindernd* auswirken.

    Du schreibst: "Du darfst und solltest soviel wie irgend möglich, verdienen. Es gibt keine Grenze." Aber 80 Stunden mehr oder weniger für mein Studium zu verfügen, bei gleichbleibender finanzieller Lage, stellt für mich eine Grenze dar, denn der Tag hat nur 24h und die Woche nur sieben Tage.

  • Hallo,

    zunächst weise ich deine unangemessenen Unterstellungen, die du bezüglich meiner Frau gemacht hast zurück.

    wovon ich nichts lesen kann.

    Ferner habe ich mit meinem Beitrag nicht darauf abgezielt Beziehungsratschläge à la: "---wir-wir-wir (statt) ---mein-mein-mein---" zu erhalten.

    Bevor man sich aufregt, sollte man ohne Schaum vor dem Mund auch den nachfolgenden Satz lesen, der erklärt, warum das kritisiert wurde:

    Gerade auch, wenn man JC-Berührung hat.

    Du schreibst weiter

    Wenn wir uns also darauf einigen können, in Zukunft sowohl deplatzierte Beziehungsratschläge und unangemessene persönliche Unterstellungen zu unterlassen, können wir gerne weiter diskutieren,

    Vielleicht solltest Du Dich mit Dir erst einmal dahingehend einigen, daß Dich hier keiner persönlich angegriffen hat und keiner irgendwelche Ratschläge zu Deiner Beziehung erteilt hat. Das würdest Du schon allein durch das Lesen des entsprechenden Beitrag ganz allein erreichen.

    können wir gerne weiter diskutieren

    Es wurde zu keinem Zeitpunkt mit Dir "diskutiert" Es wurden Deine Fragen beantwortet. Und das geschieht auch weiter, wenn Du in Zukunft nicht weiter wie ein Sensibelchen reagierst. Denn Du hast Fragen und erhoffst Antworten - nicht umgekehrt.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich habe deiner Frau nichts unterstellt. Leider konnte man in deinem Beitrag nichts davon lesen, dass auch deine Frau sucht. Nur deswegen habe ich diese Frage gestellt. Ferner hast du nur von dir-dir-dir geschrieben--- was du unternehmen könntest---lies selber nach.

    Und nun mach, was du willst. Deine Fragen hast du dir selbst beantwortet.

    Hättest du zuerst deine tolle Frage mit der 80 Std.-Bedingung gestellt und mir endlich mal klargemacht, dass es für alle nur 24/7 gibt---- tja dann.

    Ansonsten:

    Wer für einfache Fragen erst lange Abhandlungen verfassen muss, und dann die Antworten nicht verstehen will und dann über die klaren Antworten weitere lange abschweifende Abhandlungen verfasst----braucht viel Zeit von 24/7------

    Wie gesagt, bin ich auf der Suche nach einem Studentenjob,

    Na, alles klar?

    search

    Ich denke sogar, du hast die Beispielrechnung auf der Studi-Seite nicht verstanden. *Ein Nebenjob lohnt sich nicht.*

    Aber das kann ein Irrtum sein.

    Habe fertig.

    ach, edit:

    Ich hatte nicht gesehen, dass jemand parallel schrieb.

  • Und warum versucht deine Frau nicht, einen Job zu finden?

    Was an dieser Äußerung ist keine Unterstellung, denn alles daran weicht von den tatsächlichen Umständen negativ ab. Es tut mir Leid, wenn es einer von euch als übersensibel auffasst, aber Unterstellungen sind in der Regel immer zurückzuweisen, anders habe ich es nicht gelernt. Denkt mal nach, wenn ich das so, wie Ameise das geschrieben hat unkommentiert dastehen lassen würde, hätte ich es stillschweigend akzeptiert. Unterlasst doch einfach derartiges, dann brauch ihr euch nicht zu echauffieren, wenn sich jemand daran stört.

    Hallo,

    ich habe deiner Frau nichts unterstellt. Leider konnte man in deinem Beitrag nichts davon lesen, dass auch deine Frau sucht. Nur deswegen habe ich diese Frage gestellt. Ferner hast du nur von dir-dir-dir geschrieben--- was du unternehmen könntest---lies selber nach.

    In meinem Beitrag habe ich klar und deutlich geschildert, dass meine Frau Leistungen empfängt. Jeder der über 300 Beiträge in diesem Forum hat, müsste doch wissen, dass man keine Leistungen vom JC erhält, ohne entsprechende Gegenleistungen. Warum also sollte ich davon ausgehen müssen, diese Tatsache explizit zu erörtern? Es wäre doch ziemlich arglistig von mir gewesen, wenn ich hätte annehmen müssen, dass man hier in diesem Forum Grundsätzlich davon ausginge, dass ALG2-Empfänger arbeitsunwillig seien.

    Ferner hast du nur von dir-dir-dir geschrieben--- was du unternehmen könntest---lies selber nach.

    Es geht ja auch um mich-mich-mich, weil nicht wir-wir-wir ALG 2 bekommen, was ich-ich-ich auch gar nicht beanspruche. Meine Frau-Frau-Frau erfüllt im Gegensatz zu mir-mir-mir ihren Teil, weshalb ich-ich-ich es als richtig empfinde hier von niemanden sonst, außer mir-mir-mir zu sprechen.

    Nicht witzig, oder?

    Hättest du zuerst deine tolle Frage mit der 80 Std.-Bedingung gestellt und mir endlich mal klargemacht, dass es für alle nur 24/7 gibt---- tja dann.

    Ansonsten:

    Wer für einfache Fragen erst lange Abhandlungen verfassen muss, und dann die Antworten nicht verstehen will und dann über die klaren Antworten weitere lange abschweifende Abhandlungen verfasst----braucht viel Zeit von 24/7------

    Ich dachte mir, dass vielleicht andere ähnliche Probleme haben und sich nachher hier schlau machen können, deswegen habe ich eher dazu tendiert etwas allgemeiner zu formulieren.

    Außerdem habe ich keine so klare Antwort auf meine Frage erhalten, wie du jetzt darstellst. Corinnas Antwort war gar nicht auf mein Anliegen gerichtet und du hast nur erwähnt, dass alles außer 100€ Freibetrag auf das ALG angerechnet werde, dabei stand aber die Frage im Raum, ob man nicht erst meinen Mietanteil und meinen fiktiven Regelbedarf subtrahieren müsse???

    Hallo,

    wovon ich nichts lesen kann.

    Hallo Corinna, siehe oben, Anfang dieses Beitrags. Da ist klar und deutlich eine Unterstellung, die ich nicht im Raum stehen lassen will PUNKT

    Bevor man sich aufregt, sollte man ohne Schaum vor dem Mund auch den nachfolgenden Satz lesen, der erklärt, warum das kritisiert wurde...

    Den Satz habe ich gelesen und verstanden, aufgeregt habe ich mich über die Unterstellung und darüber, dass man mich hier so behandelt, als sei ich ein Sozialschmarotzer. Ja so werde ich hier doch behandelt oder nicht? Wieso? Als ob ich nicht wüsste, dass Arbeit und Fleiß sich bedarfsmindernd auf die JC-Abhängikeit meiner Frau auswirken können. Das weiß doch jedes Kind! Oder dass viel arbeiten mehr Geld einbringt, als weniger arbeiten! Muss man mir diese offensichtlichen Tatsachen unter die Nase reiben? Oder dass man arbeiten müsse, um Geld zu verdienen! Entweder wird mir hier unterschwellig unterstellt, dass ich nichts für meine Lage leisten wolle oder ich werde für dumm gehalten. Ist das die Art wie man mit jemandem umgeht, der eine ganz normale Frage stellt? Nur weil ihr vermeintliche Antworten auf meine Fragen habt, macht das euch lange nicht über mich erhaben.

    Es wurde zu keinem Zeitpunkt mit Dir "diskutiert" Es wurden Deine Fragen beantwortet. Und das geschieht auch weiter, wenn Du in Zukunft nicht weiter wie ein Sensibelchen reagierst.

    Meine Fragen wurden alles andere als beantwortet. Ihr könnt es gerne weiterhin versuchen, mir egal, ich habe mich nicht unangemessen verhalten und gegen keine Foren-Regeln oder sonstigen Umgangsformeln verstoßen. Und wer hier ein Sensibelchen ist und nicht annähernd so objektiv war, will ich nicht beurteilen, aber fraglich bleibt trotzdem welchen inhaltlichen Mehrwert dein Beitrag geleistet hat. Also würde ich vorschlagen, nicht mit Steinen zu werfen, wenn man in einem Glashaus sitzt.

    Denn Du hast Fragen und erhoffst Antworten - nicht umgekehrt.

    Gruß!

    Es wäre überhaupt nicht schlimm, wenn ihr keine Antwort(en) auf meine Frage gehabt hättet. Schlimm finde ich, wie oben erwähnt, alles andere als die Beantwortung von Fragen. Selbst wenn man mir hier Sachen geschrieben hätte, wie: "Google doch nach der Antwort!", wäre es für mich hilfreicher gewesen, als mich hier Unterstellungen, Vorwürfen, Anmaßungen und mittlerweile insg. 20-30 Minuten Zeitverschwendung zu unterziehen.

    Naja, vielleicht kriegen wir noch gemeinsam die Kurve und können hinreichend klären, ob denn nun der erste Euro ab dem 100€ Freibetrag oder erste Euro ab dem Betrag abzüglich der Mietkostenhälfte + fiktiven Regalbedarf + 100€ Freibetrag, bedarfsmindernd wirkt und wie es sich insg. zum Wohngeld bezieht.

    Denn meine Rechnungen ergeben, dass mir am Ende des Monats mir dem 923€-Brutto-Job gerade mal 140€ mehr blieben, als wenn ich den milderen 450€
    Job annähme.

    Oder liege ich rein rechnerisch total falsch?

    Bitte nur noch inhaltliche Antworten oder keine und Thema schließen!

  • Rechnerisch total falsch. --- Rechenweg herzeigen.

    Inhaltlich auch falsch.

    Denn nicht du hast xx € mehr, wenn du einen Job hast, sondern die Bedarfsgemeinschaft aus 2 Personen.

    Wohngeld bekommst du trotzdem, weil du kein Alg2 bekommst.

    Dein Einkommen besteht dann aus Wohngeld+Erwerbseinkommen.

    Das Einkommen der 2er-BG besteht dann aus Wohngeld+Erwerbseinkommen und ergänzendem Alg2.

    Das Alg2 wird geringer--- das Wohngeld bleibt, der Verdienst aus dem Job bleibt.

    Euer Alg2-Bedarf mindert sich.

    Erwerbseinkommen, nichtselbständig, oberhalb 100,- wirkt sich immer bedarfsmindernd aus. Seltsamerweise hat man dann trotzdem (rechnerisch) mehr verfügbar.

    Ein Anachronismus? Nein, das Hartz-4- System.

    Meine erste Antwort steht, *so viel wie möglich*--- das bleibt so.

    Aber dein nachgeschobenes Vorzugskriterium ist deine kostbare Zeit für dein Studium.

    Dann ordne auch bitte alles danach ein --- und such dir einen Studentenjob, in der Nähe, nicht stressig, zu Zeiten, wo du nicht studierst, ohne großen Zeit-und Fahrtkostenaufwand.

    Such dir also umme Ecke den Traumjob für Studenten, der dir noch so viel Std. fürs Studieren lässt, wie du brauchst.

    Und zum Schluß wünsch ich dir viel Glück bei dieser Jobsuche.

    p.s.

    ich kenne das noch.

    und ich kenne etliche, denen es noch heut so geht.

    Aber die reiten meist auf kleineren Rössern daher.

  • Hallo,

    Also würde ich vorschlagen, nicht mit Steinen zu werfen, wenn man in einem Glashaus sitzt.

    blöd nur, daß ich nicht in einem Glashaus sitze.

    Zum Glück besteht hier keine Pflicht, auf Deine (übrigens recht simplen und einfachen) Fragen zu antworten. denn je mehr Du hier rumjammerst, um so weniger ist die Bereitschaft vorhanden, zu helfen.

    Gruß!

  • Die genaue Einkommensanrechnung befindet sich hier und kann hier

    nachgelesen werden: Hartz 4 Zuverdienst - Freibeträge vom Einkommen

    Gesagt-Getan: Auf Grundlage dieser beiden Beiträge habe ich folgende Rechnung angestellt, bitte um Prüfung:

    I. (Teilweise fiktiver) Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschft:  1225€

    Personen im Haushalt: 2 Personen

    Regelbedarf Person A: 374€

    Fiktiver Regelbedarf Person B: 374€

    Gesamt-Mietkosten für beide Personen (Kaltmiete+Nebenkosten+Heizung): 477€


    II. Tatsächlich gegebenes Gesamteinkommen der BG:

    Person A:

    374,00€ Regelbedarf

    + 238,50€ Unterkunftskosten

    Person B:

    + 175,00€ Wohngeld

    (war bisher nur möglich, aufgrund Grundsicherung durch Spenden, welche nun ausfallen und die Grundsicherung durch Erwerbseinkommen gedeckt werden muss, damit Wohngeld weiterhin gezahlt werden kann)

    Insgesamt: 787,50€ Gesamteinkommen der BG

    Saldo-Rechnung: 787,50€ - 1225,00€ = - 437,50€ Rest


    III. Gesamteinkommen der BG bei einem 450€-Job:

    Person A:

    374,00€ Regelbedarf

    + 238,50€ Unterkunftskosten

    Person B:

    + 211,00€ Wohngeld

    + 450,00€ Job, davon 170€ FB & 280€ anrechenbar [(450€-100€ FB)-20%FB]

    - 280,00€ anrechenbares Einkommen

    Insgesamt: 957,50€ Gesamteinkommen der BG

    Saldo-Rechnung: 957,50€ - 1225,00€ = - 267,50€ Rest


    IV. Gesamteinkommen der BG bei einem 923€ Brutto-Job (bzw. 731,71€ Netto):

    Person A:

    374,00€ Regelbedarf

    + 238,50€ Unterkunftskosten

    Person B:

    + 106,00€ Wohngeld

    + 731,71€ Nettoverdienst, davon 226,34€ FB & 505,37€ anrechenbar

    - 505,37€ anrechenbares Einkommen

    Insgesamt: 944,84€ Gesamteinkommen der BG

    Saldo-Rechnung: 944,84€ - 1225,00€ = - 280,16€ Rest

  • Hallo!

    Den Rest muss du selber entscheiden! Sehe zu, dass du dein Studium zügig

    hinter dich bringst und wähle den Weg, der dir geraten erscheint. Die

    Entscheidung kann dir sowieso niemand hier abnehmen. Heute ein Studium

    abzuschließen, ist Schwerstarbeit und die meisten Studenten haben einen

    langen Arbeitstag, weil viele von ihnen nebenbei arbeiten müssen. Viel Glück

    und gutes Gelingen.

    Gruß

  • Hallo,

    bitte um Prüfung:

    die Rechnung ist schon allein deswegen falsch, weil Du von falschen Voraussetzungen ausgehst. Du selbst hast einen Bedarf von 374 € Regelsatz + 239 € Hälfte der Warmmiete = 613 € + ggf. 90 € KV = 703 €. Diesem Bedarf stehen nur 450 € aus dem Minijob entgegen, womit Du das Mindesteinkommen bei dem Wohngeld nicht erreichst und also nicht davon ausgegangen werden kann, daß Di tatsächlich weiterhin Wohngeld gezahlt werden wird. Womit sich all Deine Berechnungen entsprechend ändern.

    Gruß!

  • Such dir also umme Ecke den Traumjob für Studenten, der dir noch so viel Std. fürs Studieren lässt, wie du brauchst.

    Und zum Schluß wünsch ich dir viel Glück bei dieser Jobsuche.

    Vielen Dank euch beiden.

    Also mit anderen Worten, die Rechnung in meinem letzten Beitrag war richtig und die Bedarfsgemeinschaft verfügt mit dem 450€-Job am Ende des Monats über mehr Geld, als mit dem anderen, besser bezahlten Job. Demnach habe ich von Anfang an recht gehabt.

    Oder die Rechnung ist doch falsch und das Jobcenter wird zulassen, dass ich mit dem zusätzlichen Einkommen vom Job zunächst meinen Anteil der Unterkunftskosten und der Grundsicherung meiner Person abdecke und darüber hinaus einen Freibetrag zugesichert bekomme, bevor dann erst im allerletzten Schritt der restliche Teil des Einkommens (also der Teil, abzüglich Grundsicherung und Mietkostenanteil) bedarfsmindernd ggü der BG angerechnet wird?!?!

    Soll diese Antwort also weiterhin offen bleiben, bis meine Frau und ich unseren nächsten Änderungsbescheid vom Jobcenter erhalten?

    Ich könnte ja davon berichten, wenn es soweit ist.

    Bis dahin, vielen Dank für das ganze Hin und Her mit Euch!

  • Dein Glück, dass ich kühl und schattig sitze------ dank Technik popcorn

    Hast du schon mal den JC-Bescheid deiner Frau angeschaut? Wie sich sowas aufbaut?

    Fällt dir auf, dass Bedarf etwas anderes als Einkommen ist?

    Du erhältst doch kein Alg2. Du bist als Student vom Alg2-Bezug ausgeschlossen. Solange du deinen Studentenstatus höher als alles hängst ...

    Aber du darfst und sollst zum Unterhalt der Bedarfsgemeinschaft beitragen. Du darfst Einkommen bringen.

    Du hast jetzt noch ein kleines Einkommen. Dein Wohngeld fällt aber jetzt weg... denn ohne Einkommen gibt es kein Wohngeld.

    Und wer 450,- im Minijob verdient, bekommt nicht 175,- Wohngeld.

    Wohngeld wird jährlich berechnet.

    Ganz allgemein:

    Kommt Einkommen rein, vermindert das den Bedarf. Aber unterschiedlich, weil manche Einkommen mühelos und andere mühevoll bewertet werden.

    Du brauchst im Monat die halbe Miete und etwa knapp den Regelbedarf-------- zur Verfügung.

    Was soll deine Rechnerei?

  • Hallo!

    die Rechnung ist schon allein deswegen falsch, weil Du von falschen Voraussetzungen ausgehst. Du selbst hast einen Bedarf von 374 € Regelsatz + 239 € Hälfte der Warmmiete = 613 € + ggf. 90 € KV = 703 €. Diesem Bedarf stehen nur 450 € aus dem Minijob entgegen, womit Du das Mindesteinkommen bei dem Wohngeld nicht erreichst und also nicht davon ausgegangen werden kann, daß Di tatsächlich weiterhin Wohngeld gezahlt werden wird. Womit sich all Deine Berechnungen entsprechend ändern.

    Was Corinna hier meint und das kannst du hier auch nachlesen:

    Wohngeld Einkommen 2018 - Wohngeld.org

    Sicher ist es schwer neben dem Studium zu arbeiten, je mehr Stunden,

    um so weniger Zeit für das Studium, nachvollziehbar. Eventuell in

    Betracht ziehen, dass sich die Studienregelzeit etwas verlängert. Dafür

    dann einen Job annehmen, der das Wohngeld von der Höhe her weiter

    ermöglicht und deinen Bedarf deckt.

    Gruß

  • Mit 31 hat ein Student keine stud. KV für ca. 90,- mehr---höchstens den Examenstarif--- aber ob er schon im Endspurt ist?

    die KV hat der Herr H. ganz und gar vergessen.

    Dazu Krankenkasse der Ehefrau fragen...

    Demnach habe ich von Anfang an recht gehabt.

    Nein, absolut nicht.

  • Hallo,

    die Rechnung ist schon allein deswegen falsch, weil Du von falschen Voraussetzungen ausgehst. Du selbst hast einen Bedarf von 374 € Regelsatz + 239 € Hälfte der Warmmiete = 613 € + ggf. 90 € KV = 703 €. Diesem Bedarf stehen nur 450 € aus dem Minijob entgegen, womit Du das Mindesteinkommen bei dem Wohngeld nicht erreichst und also nicht davon ausgegangen werden kann, daß Di tatsächlich weiterhin Wohngeld gezahlt werden wird. Womit sich all Deine Berechnungen entsprechend ändern.

    Gruß!

    Was Corinna hier meint und das kannst du hier auch nachlesen:

    Wohngeld Einkommen 2018 - Wohngeld.org

    Okay allmählich schnalle ich es :D Sorry für die schwere Geburt. :) Ich wusste halt nicht ob das anrechenbare Netto-Gesamteinkommen, vor oder nach Abzug von "374 € Regelsatz + 239 € Hälfte der Warmmiete = 613 € + ggf. 90 € KV = 703 €" angerechnet wird.

    Und bzgl der Wohnhilfe, weiß ich nicht wie die das errechnen. Jedenfalls steht in meinem Bescheid 2640€ zu berücksichtigendes Jahres-Gesamteinkommen, welche auf die bisherigen monatlichen Spenden von ca. 220€/mtl. zurückzuführen sind. Und unter "zu berücksichtigende Miete" steht 200€. Und gemäß Wohngeldformel in §19 WoGG ergebe sich ein Wohngeldanspruch in Höhe von 175€. Fraglich bleibt, wieso die mir das überhaupt erst bewilligen, wenn mein monatliches Gesamteinkommen gerade mal bei 220€, also mehr als 150€ unter meinem Regelsatz liegt? Da liegt doch ein eklatanter Fehler vor, zumal die Wohnhilfe mir bisher auf diese Weise bereits zwei oder drei mal bewilligt wurde :S

    Danke für die lieben Worte! :) Ja, das selbe geht mir auch seit gestern durch den Kopf. Ab Montag dem 06.08. fange ich mit dem 450€ Job an und heute morgen habe ich die Zusage für den anderen Job, welcher am 27.08. anfängt, erhalten. Ich glaube, dass ich erstmal beide Stellen unterzeichne und je nach dem, wie ich klar komme oder nicht, die eine oder andere Stelle kündigen.

    Ja langsam macht es Klick, danke :)

    Du brauchst im Monat die halbe Miete und etwa knapp den Regelbedarf-------- zur Verfügung.

    Was soll deine Rechnerei?

    Ja weil ich total verwirrt war, weil du ja anfangs meintest:

    Und egal, mit welchem Job und welchem Lohn---immer habt ihr mehr als Alg2.

    Wenn du nur erreichen willst, dass deine Frau weiterhin volles Alg2 erhält und das JC auch die Kranken-und Pflegeversicherung für deine Frau bezahlt... dann ist der *Höchstbetrag* 100,- monatliches Einkommen.

    Dieser Grundfreibetrag bleibt immer.

    Aber jetzt weiß ich ja wie du das meintest :)

    Ich berichte dann am Anfang nächsten Monats, wie ich mich entschieden habe und es sich auf alles ausgewirkt haben wird.

    Vielen Dank für Eure Mühe und Aufmerksamkeit.
    Schöne Grüße!

  • Hallo!

    Okay allmählich schnalle ich es :D Sorry für die schwere Geburt. :)

    :D Das kenne ich, die "lieben Studenten" legen einem die kompliziertesten

    Sachverhalte auseinander, aber bei simplen Dingen benötigen sie oft

    etwas Lebenshilfe gratis, weil es zu ungeahntem Chaos und Komplikationen

    kommt.

    Danke für die lieben Worte! :) Ja, das selbe geht mir auch seit gestern durch den Kopf.


    :-girl Nichts zu danken, freut mich und gern geschehen! Hauptsache, hier wurde das

    entstandene Chaos aufgelöst.

    Gruß

  • Der gesamte Thread hier, geschweige denn das von mir angerichtete Chaos, wäre erst gar nicht entstanden, ...wenn man bei den Hartz IV Rechnern, die man so im Internet finden kann, hätte eingeben können, dass man u.a. Student und somit nicht leistungsfähig leistungsberechtigt sei.

    Wenn ich in den Rechnern ankreuze, dass ich Mitglied der BG bin, gehen sämtliche Rechner davon aus, dass ich ebenso leistungsberechtigt sei, wie die Antragsstellerin.

    So weiß ich jetzt zumindest, was für ein Exot ich doch mit meiner Fallkonstellation bin :-girl

  • Familienversichert über meine Frau

    Da behaupte ich mal:

    Ahnung über Bord werfen.---Entwarnung blasen.

    Familienversicherung geht und bleibt.

    Das JC zahlt für deine Frau einen pauschalen Beitrag. Da ist auch ein Ehemann mit drin.

    Über dich? Neee.

    Wenn du einen Minijob hast und keinen versicherten Partner, darfst du selber die frw. gesetzl. KV bedienen. Sind (nur) ca. 180,- monatlich. censored Oder eben Beitragsschuldner werden.

    Dann ists so herum beim JC doch besser... meine ich.

    Nicht nur Studenten ohne Anspruch sind Exoten.

    Es gibt noch mehr Konstellationen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ameise (3. August 2018 um 18:52)

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