Ortsabwesenheit und Aufhebung - Erstattung und Zahlungsaufforderung

  • Hallo an alle,

    am 17.05 hatte ich einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin aber aus ernsten familiären Gründen konnte ich nicht erscheinen, weil ich plötzlich nach meinem Heimatland fliegen musste.
    Ich habe noch am 17.05 vormittags telefonisch Bescheid gesagt, so dass sowohl die Ansprechpartnerin als auch die Leistungsabteilung benachrichtigt wurden.

    Dann bin ich am 29.05 nach Deutschland zurückgekehrt und habe der Sachbearbeiterin eine Email geschickt.
    Am 8. Juni bekam ich einen Brief (mit Datum 31.05) vom JC, wo es mir die vorläufige Einstellung der Leistungen wegen Ortsabwesenheit mitgeteilt wurde. Am 10.06 gehe ich zum Jobcenter und sie schicken mich zur Sachbearbeiterin. Sie sagt mir, ich hätte sofort nach meiner Rückkehr nach xxxxxx erscheinen sollen und fragt mich, ob ich nachweisen kann, dass ich tatsächlich am 29.05 zurückkam und, wenn ja, ihr die eventuelle Unterlagen mitzubringen.

    Alles, was ich wiederherstellen kann, ist die E-Mail der Flugbuchungsbestätigung. Ich hatte keine Bordkarte, weil ich die Fluggesellschaft-App benutzt habe.

    Am 19.06 gehe ich zum Termin bei der Sachbearbeiterin und gebe ihr den Email-Ausdruck ab.

    Doch habe am 25.Juni den Bescheid zur Aufhebung, Erstattung usw. bekommen.

    Frage:

    Ok, heute ist es ein wenig spät, aber denkt ihr, dass ich Widerspruch erheben kann? Ich meine, Ist die Entscheidung des JC rechtmäßig? Der Brief erwähnt die Artikel des SGB, die das Thema regeln, aber das Deutsch ist nicht meine Muttersprache und wäre mir sicher sehr schwierig zu verstehen.

    Ich hoffe, die Sache gut erklärt zu haben und bitte um Entschuldigung für die Fehler.

    Danke im voraus :)

    Wohnort für Hilfestellung nicht relevant

    Datenschutz

    Grace

  • Ja, lege Widerspruch ein.

    Du kannst auch einen Screenshot in der Flug-App machen und als Ausdruck / Email an das Jobcenter schicken.

    Ansonsten sind Stempel im Reisepass auch Beweise, ebenso wie wenn du Quittungen von Einkäufen in Deutschland hast oder wenn du in Deutschland Geld vom Konto abgehoben hast. Vielleicht fällt dir noch mehr ein.

  • Alles klar, danke! :)

    Eigentlich habe ich Einkäufe mit der EC-Karte gemacht, sie sind im Kontoauszug.

  • Von welchen Zeitraum werden die Leistungen denn zurückgefordert? Vom 17.05 - 29.05.2018?

  • Hallo,

    Du kannst du einen Überprüfungsantrag stellen. Du lässt den Bescheid vom 25.06.2018 überprüfen.

    Das ist im Grunde so etwas wie ein Widerspruch, aber die Frist ist sehr viel länger.

    In dem Antrag kannst du erklären, welche wichtigen familiären Gründe es für deine Abwesenheit gab.

    Wenn 2 Mitarbeiter informiert wurden---- hat einer auch der Ortsabwesenheit zugestimmt? Oder hast du nur Bescheid gesagt, dass du weg bist?

    Die Kontoauszüge mit den ec-card-Ausgaben solltest du auf jeden Fall vorlegen.

  • Von welchen Zeitraum werden die Leistungen denn zurückgefordert? Vom 17.05 - 29.05.2018?

    Vom 31.05 - 10.06.

    Ok, ich habe in der Seite nachgeguckt und habe das Thema überprüfungsantrag :)

    Den Bescheid vom 25.06 habe ich am 27.06 bekommen, also die Bekanntgabe war nicht am 25.06.
    Ich hatte mit einer Mitarbeiterin am Telefonservice die Lage erklärt.

    Einmal editiert, zuletzt von Meerstern18 (23. Juli 2018 um 10:35)

  • Es war ein Notfall. Eines meiner Familienmitglieder hatte am 16.05. einen Autounfall und ich bin am 17.05. nach meinem Heimatland geflogen.

  • Es war ein Notfall. Eines meiner Familienmitglieder hatte am 16.05. einen Autounfall und ich bin am 17.05. nach meinem Heimatland geflogen.

    Eine OAW muss aber vom Jobcenter genehmigt werden. Hierfür haben die Jobcenter vorgefertigte Formulare die ausgefüllt werden müssen.

    Es könnten noch weitere Probleme folgen, denn woher kommt z.B. das Geld für Hin- und Rückflug? Diese Fragen könnten dir evtl. gestellt werden.

  • Eine OAW muss aber vom Jobcenter genehmigt werden. Hierfür haben die Jobcenter vorgefertigte Formulare die ausgefüllt werden müssen.


    Es könnten noch weitere Probleme folgen, denn woher kommt z.B. das Geld für Hin- und Rückflug? Diese Fragen könnten dir evtl. gestellt werden.

    Wie konnte ich ein solches Formular bekommen, wenn ich im Ausland war?

    Die Flüge hat mein Bruder reserviert und bezahlt. Ist es so wichtig? Ich meine, es war ein Notfall, mein Gott!

    (selbstverständlich bestreite ich dich nicht, aber das absurde System)

    Und wenn ich mich in Zukunft wieder in einer ähnlichen Lage befinden würde (hoffentlich nie wieder), darf ich nicht meine Familie erreichen, sonst kriege ich solche Sanktionen?

    Einmal editiert, zuletzt von Meerstern18 (23. Juli 2018 um 11:09)

  • Den Bescheid vom 25.06 habe ich am 27.06 bekommen,

    Wenn du den Überprüfungsantrag stellen willst, dann soll der Bescheid vom 25.06. überprüft werden. (Das Datum des Bescheides ist wichtig).

    Erkläre den Notfall, vielleicht kannst du von der Familie im Heimatland ein ärztliches Attest aus dem Krankenhaus bekommen?

    Erkläre auch die Bezahlung des Fluges durch deinen Bruder. Das ist ja nicht verboten.

    Egal, wie krass die Situation ist, das JC arbeitet nach Vorschriften und Gesetzen.

    Deshalb nochmal gefragt: Hat dir ein Mitarbeiter am 16.5. telefonisch die Zustimmung gegeben?

    Ganz eindeutig steht an vielen Stellen geschrieben, dass man ohne Zustimmung zur OrtsAbWesenheit eben gar keinen Anspruch auf Alg2 hat. Und das bedeutet, auch die Krankenversicherung und die Wohnkosten für diese Zeit will das JC zurück haben.

    Allerdings habe ich noch niemals Formulare für diese Anträge zu sehen bekommen, ich kenne nur formlose Anträge oder sogar die mündliche Vorsprache für Zustimmung zur OAW. Die wird dann einfach im System hinterlegt.

    Das JC kann max. 21 Tage im Jahr erlauben. Aber man muss VORHER vom JC die Zustimmung haben. Und der SB sagt oder schreibt, ob man sich am Tag nach der Rückkehr persönlich vorstellen muss.

    Hast du jemanden, der dir bei der Formulierung des Überprüfungsantrages hilft?hmm

    Ich hoffe, es geht deinem Vater inzwischen wieder gut oder zumindest besser?

    Nur nicht so schnell aufgeben!

    :thumbup:

  • Hierfür haben die Jobcenter vorgefertigte Formulare die ausgefüllt werden müssen.

    Sind diese Formulare für alle JC verbindlich? Gibts Anweisungen der BA dazu?

    Seit mind. 10 Jahren und bei ca. 8-10 JC in versch. LK und Bundesländern habe ich noch nie ein solches Formular zu Gesicht bekommen.

    Ist das eine Eigenkreation?

  • Erkläre den Notfall, vielleicht kannst du von der Familie im Heimatland ein ärztliches Attest aus dem Krankenhaus bekommen?

    Erkläre auch die Bezahlung des Fluges durch deinen Bruder. Das ist ja nicht verboten.

    Das würde mehr und mehr ein Eingriff in meine Privatsphäre, wenn es so sein muss,dann

    bezahle ich und adieu!

    Egal, wie krass die Situation ist, das JC arbeitet nach Vorschriften und Gesetzen.

    Deshalb nochmal gefragt: Hat dir ein Mitarbeiter am 16.5. telefonisch die Zustimmung gegeben?

    Ja, aber ich konnte nicht darauf schwören, weil ich angesichts der Situation zu aufgeregt war und auch Schwierigkeiten hatte, mich auszudrücken.

    Ich hoffe, es geht deinem Vater inzwischen wieder gut oder zumindest besser?


    Nur nicht so schnell aufgeben!

    :thumbup:

    Mein anderer Bruder hatte den Unfall, ja, es geht ihm besser, danke :)

    Bitte Zitate richtig erstellen und die Antworten

    nicht in die Zitate schreiben. Korrektur des Beitrag.

    Grace

  • Ja, aber ich konnte nicht darauf schwören

    Das wird niemand von dir verlangen.

    Aber wegen dieser wirklich besonderen extremen Situation, noch dazu mit Sprachschwierigkeiten, kann man durchaus annehmen, dass einer der Mitarbeiter die Zustimmung erteilt hat.

    Denk drüber nach, es kann sich noch alles zum Guten wenden.

    Bis wann sollst du den Betrag bezahlen? Ist die Frist 1 Monat (vom 25.6 bis 25.7.)?

    Falls der Bescheid auch den Hinweis hat, sich mit dem Inkasso-Service der BA (meist in Recklinghausen) in Verbindung zu setzen---

    das zumindest solltest du tun. Und per e-mail mitteilen, dass du die Sache für falsch hältst und mit dem JC klären willst. Du kannst eine Ruhend-Stellung der Forderung verlangen. (Dann kommt von dort erstmal keine Mahnung, die auch noch kostet).

  • Bis wann sollst du den Betrag bezahlen? Ist die Frist 1 Monat (vom 25.6 bis 25.7.)?

    Falls der Bescheid auch den Hinweis hat, sich mit dem Inkasso-Service der BA (meist in Recklinghausen) in Verbindung zu setzen---

    das zumindest solltest du tun. Und per e-mail mitteilen, dass du die Sache für falsch hältst und mit dem JC klären willst. Du kannst eine Ruhend-Stellung der Forderung verlangen. (Dann kommt von dort erstmal keine Mahnung, die auch noch kostet).

    Der Betrag soll spätestens bis 13.08 bezahlt werden.

    Ja, auf dem Bescheid steht das. Ich wusste nicht, dass ich eine Ruhend-Stellung der Forderung verlangen kann, vielen Dank für die Info :)

    Es gibt immer noch was Neues zu lernen!

  • Wie konnte ich ein solches Formular bekommen, wenn ich im Ausland war?

    Du warst unerlaubt im Ausland. Eine OAW ist grundsätzlich zu beantragen und hätte auch abgelehnt werden können.

    Wenn man aufgrund der sprachlichen Barriere Probleme mit Behörden hat, muss man sich um einen Dolmetscher kümmern. In einigen Fällen kann auch die Hotline der BA übersetzen. Dies wird allerdings eher selten in Anspruch genommen, da dieser Service sehr teuer für die BA ist. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Klingt wg. des persönlichen Schicksals hart, ist aber leider so.

    Ich gehe stark davon aus, dass die BA weiterhin auf eine Rückforderung bestehen wird, vielleicht mit angepasstem Zeitraum.

  • Du warst unerlaubt im Ausland. Eine OAW ist grundsätzlich zu beantragen und hätte auch abgelehnt werden können.

    ich habe bereits erklärt, dass dies ein Notfall war, ich war nicht im Urlaub. Wie konnte ich die OAW beantragen, wenn ich plötzlich weg musste? Wie konnte ich einen Dolmetscher in Nullkommanichts finden?
    Das frage ich dich nicht, ich überlege nur.

  • ich habe bereits erklärt, dass dies ein Notfall war, ich war nicht im Urlaub. Wie konnte ich die OAW beantragen, wenn ich plötzlich weg musste?

    Es war ein persönlicher Notfall, worauf das Gesetz keine Rücksicht nimmt. Ob Urlaub oder Notfall, eine OAW ist eine OAW. Du hättest dir den Flug genehmigen lassen müssen.

    In der Regel ist es immer besser ein bis zwei Personen zu haben, die einem bei Problemen mit Behörden helfen und auch übersetzen können. Für die OAW ist es zu spät, aber für die Zukunft kannst du es ändern.

  • Du hättest dir den Flug genehmigen lassen müssen.

    Falsch.

    Wenn schon, dann hätte der TE sich die Zustimmung zur OAW geben lassen müssen. JC genehmigen kein Flüge und keine OAW.

    Es ist insofern noch gar nicht raus, ob die Zustimmung nicht doch telefonisch erfolgte ( wegen des Notfalls und der kurzen Zeit).

    In der Regel kann man bei einem Notfall meist nicht erst 1-2 Personen auftreiben, die dann auch noch zu Öffnungszeiten des JC parat stehen und als Dolmetscher fungieren und die sogar die Feinheiten der EAO kennen.

    Aber wünschen kann man sowas.

    Ist das hier zielführend und hilfreich?

    Wenn es nicht um einen Notfall geht, wann sollte ein LB mit seiner kundigen Begleitung beim JC um eine Zustimmung zur OAW anfragen?

    Wo kann man das nachlesen, da es in der EAO nicht steht, im § 7 (4a) SGB II auch nicht.

  • JC genehmigen kein Flüge und keine OAW.

    Für manche Personen ist es leichter zu verstehen wenn man es anders formuliert, aber davon scheinst du keine Ahnung zu haben. Igno und fertig.

  • Entschuldigung für das Off-Thema: Gibt es irgendwo im Forum eine Abkürzungslegende?
    Ansonsten wofür stehen TE, EAO, LB? :/

  • @bass386

    Wenn es nicht um einen Notfall geht, wann sollte ein LB mit seiner kundigen Begleitung beim JC um eine Zustimmung zur OAW anfragen?

    Wo kann man das nachlesen,

    Wo steht das? Für den TE und das nächste Mal.


    Und dazu gern und ganz ohne Abkürzungen: Jobcenter genehmigen keine Flüge. Wirklich nicht.

    Aber:

    Jobcenter geben unter Umständen ihre Zustimmung zu einer geplanten Ortsabwesenheit. Das versteht auch der Fragesteller.

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