Muss ich die ALG II Rückforderung meines Ex Mannes zurück zahlen?

  • Hallo ihr Lieben ,

    ich bin hier neu und wegen einer Frage hier :

    wie oben schon geschrieben frage ich mich ob ich das muss??Ein kleiner Einblick. Ich zog Januar 2007 nach xxxxxx fand innerhalb 2 tagen einen job und war vorher auch in einem Beschäftigungsverhältniss . ich zog der liebe wegen hin . Wir heirateten im oktober 2007 und ich war der Meinung mein Mann würde Arbeiten gehen was aber nicht so war sondern er beantragte Arge geld . Nun gut 2008 zogen wir weg von xxxxxx weil mein Arbeitsvertrag zum 31.07.2008 auslief . Nun bekamm ich vor 4 wochen post von xxxxxx ich solle 300 euro Hart4 zurückzahlen. Ich telefonierte mir die finger wund bis ich heute endlich jemanden erreichte der mir sagte Ich hätte Hart4 bezogen in xxxxxxx und solle das zahlen. Als ich sagte das ich vollberufstätig war und kein H4 bekam wurde man pampig und meinte doch ich sei Antragstellerin und ich soll zahlen. Ich Fragte dann ob das nicht eher mein Ex Mann sei, meinte man kurz villeicht woraufhin ich sagte das ich ja wohl dann die falsche bin . Antwort NEIN .Zahlen sie ,sie haben schliesslich leistung bezogen . Ich sagte dann sie solle mir alle unterlagen zuschicken und sie legte auf. Das wir in xxxxxxx wohnten ist jetzt 10 jahre her und ich verstehe die Welt nicht mehr . Kann mir das vll jemand erklären oder hatte vll einen eben solchen Fall.

    Vielen Dank

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    Grace

  • Hallo!

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  • Wenn dein Mann ALG2 bezog, hast du auch Leistungen bezogen, weil ihr eine Bedarfsgemeinschaft gebildet habt. Das ist auch dann der Fall, wenn du vollzeit berufstätig bist.

    Allerdings dürfte die Rückforderung nach nunmehr 10 Jahren ausgeschlossen sein, weil zu viel Zeit verstrichen ist.

    Nun bekamm ich vor 4 wochen post von xxxxxx ich solle 300 euro Hart4 zurückzahlen.

    Wenn das ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid war, lege nachweislich (Fax) Widerspruch ein.

    War es nur ein Hinweis, du mögest bezahlen, schreibe dem Jobcenter, dass du niemals einen Aufhebungsbescheid erhalten hast.

  • Vielen Dank für die Antwort. Es war ein Brief von der Stadtkasse und die sagten mir es sei vom Jobcenter und die Dame vom Jobcenter meinte es wäre Alg2 von 2008. Was ich einfach nicht verstehe ist . 1.Warum soll ich das Zahlen wenn mein Ex Mann der Antragsteller ist ,ich hatte ja damit nichts zutun . 2tens waren wir von März 2008 bis 31.7.2008 bis ich wegzog Räumlich getrennt. .

  • Vielen Dank für die Antwort. Es war ein Brief von der Stadtkasse und die sagten mir es sei vom Jobcenter und die Dame vom Jobcenter meinte es wäre Alg2 von 2008.

    Dann ist es kein Aufhebungsbescheid, sondern nur eine Mahnung. Dann schreibe der Stadtkasse du hast keine Rückforderung bekommen und die Zahlung ist nicht zu leisten.

    1.Warum soll ich das Zahlen wenn mein Ex Mann der Antragsteller ist ,ich hatte ja damit nichts zutun

    Weil du auch Leistungen bekommen hast. Es gibt im SGB II eine Vertretungsvermutung. Ich bin sicher, dass du (spätestens über deinen Mann) auch Unterlagen beim Jobcenter eingereicht hast.


    2tens waren wir von März 2008 bis 31.7.2008 bis ich wegzog Räumlich getrennt. .

    Eingangs sagtest du, ihr beide seid weggezogen.

  • Ich weiß es nicht mehr ich überlege die ganze Zeit wie das war und ob ich was eingerreicht habe aber 10 Jahre sind eine Lange Zeit . Wir hatten uns im Februar getrennt und ich Zog aus der Ehelichen wohnung aus in eine eigene Wohnung. Wir beschlossen in eine andre stadt zu ziehen um neu anzufangen und taten dieses dann auch ende Juli.Bis dahin hatte ich meine eigene wohnung und er war in der alten . 2010 war dann die entgülzige Trennung und 1 jahr später die scheidung. Das würde dann bedeuten das sie an ihn icht rankommen und jetzt von mir das Geld haben wollen ... Sehe ich das richtig.??

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