Zustimmunspflicht zur Datenweitergabe bei Vermittlungsvorschlägen für Stellen von Personalvermittlungen?

  • Mittlerweile zum zweiten Mal bekam ich einen Vermittlungsvorschlag für eine bestimmte Firma. Nach Absenden der Bewerbung erhielt ich eine automatisierte Mail : um vermittelt zu werden, solle ich mich damit einverstanden erklären, daß meine Unterlagen an Dritte weitergegeben werden können. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Weiterleitung nur an Kunden und Geschäftspartner erfolgt.Offensichtlich handelt es sich um eine Personalvermittlung. Neulich bekam ich einen Umschlag mit 3 Vermittlungsvorschlägen. Alle 3 anschließend erfolgten Bewerbungen hatten eine automatisierte Antwort-Mail mit ähnlichem, oben beschriebenem Wortlaut. Nach ca.einer Woche kam eine erneute Standard-Mail mit dem Hinweis, daß meine Unterlagen ausdrücklich nur an Kunden und Geschäftspartner des Hauses weitergeleitet werden.

    Ich habe jedoch nicht reagiert und keine Einverständniserklärung abgeschickt. Wäre ich aus Sicht des Jobcenters dazu verpflichtet gewesen?

  • Ich sag mal vorsichtig ja. Du hast ja der ZAF deine Daten gegeben. Dazu bist du verpflichtet, weil du dich bewerben musst. Die ZAF muss ihre Arbeit auch machen und die Daten an potentielle Kunden weitergeben. Das funktioniert nur mit deiner Zustimmung. Es macht keinen Unterschied ob nun die ZAF deine Daten hat oder die ZAF und ein Kundenunternehmen, wenn keine gravierenden Gründe gegen das Kundenunternehmen sprechen.

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