Anrechnung Vermögen aus Lebensversicherung

  • Hallo Gemeinde,

    mein ALG2-Antrag vom Juni 2017 wurde nach langem hin und her abschließend bearbeitet. Er ist abgelehnt worden, weil ich verwertbares Vermögen aus meiner Kapitallebensversicherung unter Beachtung der Vermögensfreibetragsgrenze habe.

    Die Berechnung lag dem Bescheid nicht bei, habe ich angefordert.

    Ich möchte die Versicherung nicht kündigen. Das verwertbare Vermögen sind gerade mal rund 1000 Euro. Können die 1000 Euro mit dem Regelsatz verrechnet werden, so dass ich nur 2 oder drei Monate kein Geld erhalte?

  • mein ALG2-Antrag vom Juni 2017

    Wann ist er abgelehnt worden? Wovon hast du das ganze Jahr gelebt?

    Mit dem Regelsatz kann nur Einkommen *verrechnet* werden.

    Bleibt das Geld aber in der KLV, dann ist es kein Einkommen. Dann ist es leider den Freibetrag übersteigendes und verwertbares Vermögen( weil die KLV nicht verwertungssicher gemacht wurde).

    Aber wenn Juni 2017 als Alg2-Antragstellung stimmt, dann ist doch inzwischen dein Vermögen auf dem normalen Konto ziemlich geschrumpft, oder? Bist du dann immer noch 1000,- drüber?

    Die Berechnung lag dem Bescheid nicht bei, habe ich angefordert.

    Welche Berechnung meinst du?

    Die Rechtslage steht im § 12 SGB II.

    Beispiel:

    Du bist 40, dein Vermögensfreibetrag ist 40 x 150,-

    plus 750,-

    Summe 6750,- ist der maximale Freibetrag.

    Dazu deine ungeschützte KLV mit 1000,-

    Damit hast du zuviel und bist nicht hilfebedürftig aus sozialhilferechtlicher Sicht.

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Ich arbeite halbtags, würde überschlagen lt ALG2 Rechnern ca. 200 Euro aufstockend bekommen.

    Zeitpunkt der Vermögensprüfung ist doch der bei Antragsstellung. Das wäre in meinem Fall Juni 2017. Im Juni 2017 hatte ich 1000 EUR zuviel, die ich erst verbrauchen müsste.

    Meine Überlegung ist, dass die 1000 Eur den Bedarf von EUR 200 Juni bis Oktober 2017 angerechnet werden, wenn ich die Versicherung nicht kündige.

  • Hallo!

    Nochmal, verständlicher und zum Nachlesen:

    Es muss sich um verwertbares Vermögen handeln. Verwertbar ist ein Vermögen dann, wenn es für den Lebensunterhalt direkt eingesetzt werden kann oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Vermögen im In- oder Ausland befindet. Hierzu zählen beispielsweise:

    • Bargeld
    • Girokonto Guthaben
    • Guthaben auf Anlage- Konten (Tagesgeld, Festgeld, Depot etc.)
    • Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe
    • Wertpapiere (Aktien- und Fondsanteile)
    • Kapitallebensversicherungen
    • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen
    • sowie sonstige dingliche Rechte an Grundstücken.

    So könnte das Jobcenter beispielsweise verlangen, dass Sie zunächst Ihr Sparguthaben einzusetzen haben, nicht selbst genutztes Wohneigentum fremd zu vermieten ist und die hieraus erzielten Mieteinkünfte auf Ihren Bedarf angerechnet werden oder Sie Ihre Kapitallebensversicherung aufgeben müssen, um den daraus erzielten Betrag zur eigenen Bedarfsdeckung einzusetzen.

    Nicht verwertbar ist Vermögen, wenn der Inhaber keine freie Verfügungsgewalt darüber hat, zum Beispiel im Falle einer Verpfändung.

    Wenn also diese Kapitallebensversicherung deine Freibeträge beim

    Schonvermögen übersteigt, ist sie aufzulösen und das Geld zu

    verbrauchen, bevor du wieder Anspruch auf ALG II hast.

    Gruß

  • Meine Überlegung ist,

    Ja, deine. Aber das JC kann und wird das nicht so machen.

    WEIL es zum Zeitpunkt der Antragstellung eben Vermögen und nicht Einkommen war.

    Ich verstehe trotzdem nicht, warum der ablehnende Bescheid erst quasi 1 Jahr später kam. Was oder wer hat da gebremst?

    Deine Vermögenssituation war doch im Juni 2017 schon so, dass sie zur Ablehnung führen muss.

    dass die 1000 Eur den Bedarf von EUR 200 Juni bis Oktober 2017 angerechnet werden,

    Das ist doch jetzt alles Schnee von gestern und wie schon erklärt, zuviel Vermögen kann nicht angerechnet werden.

    Meine Empfehlung:

    Stelle zuerst die KLV *verwertungssicher*.

    Stelle jetzt ab Juli einen neuen Alg2-Antrag.

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