Rückerstattung inklusive Sozialabgaben - warum

  • hallo,

    ARGE wurde früh genug über die Arbeitsaufnahme am 5.3.18 unterrichtet. ALG 2 lief eh nur bis 30.4. Erstes Gehalt am 13.4 gekriegt. Am 31.3 die vorauszahlung für den April. Jetzt der Brief zwecks Anhörung vonwegen Grundbedarf, Mietzuschuss UND Sozialabgaben. für den Zeitraum 1.4-30.4 diese entrichte ich doch aber schon über mein Gehalt.Wieso will das Amt also das Geld von mir? Für mich ist das eine ungerechtfertigte steuerliche Mehrbelastung und das Geld habe ich ja nie gekriegt es fliesst ja über meinen Kopf hinweg an die Krankenkasse. Wieso wird das also nicht unter den Behörden verrechnet? Und wie soll ich mir das Geld zurückholen was ich sozusagen zu viel bezahlt habe? Bevor ich Wiederspruch einlege habe ich mir gedacht ich frage mal das Forum. Diese Abwicklung seitens des Amts ergibt für mich keinen Sinn. Der März stand mir in voller Höhe zu und das die mir für April zusätzlich die Sozialabgaben anrechnen wollen ist dreist. Verdiene nun gut und zahle überdurchschnittlich viel Steuern/Sozialabgaben. Das ist ungerechtfertigt. Die haben meine Abrechnung und den kontoauszug gekriegt und sehen doch dass ich ordnungsgemäß Steuern und SV gezahlt habe, wenn überhaupt muss die RV und KV das Geld der ARGE erstatten.

  • Hallo,

    Für mich ist das eine ungerechtfertigte steuerliche Mehrbelastung und das Geld habe ich ja nie gekriegt es fliesst ja über meinen Kopf hinweg an die Krankenkasse.

    die Zahlungen an die KK haben nichts mit einer "steuerlichen Mehrbelastung" zu tun. Abgesehen davon wurden die Beiträge an die KK offensichtlich doppelt gezahlt - einmal vom Jobcenter und einmal vom Arbeitgeber. Also genau einmal zu viel.

    Wieso wird das also nicht unter den Behörden verrechnet?

    Weil eine KK keine Behörde ist?

    Bevor ich Wiederspruch einlege

    Gegen eine Anhörung kannst Du keinen Widerspruch einlegen.

    Der März stand mir in voller Höhe zu und das die mir für April zusätzlich die Sozialabgaben anrechnen wollen ist dreist.

    Naja, eine Doppelzahlung ist kaum "dreist".

    Du wirst Dich direkt an die KK wenden müssen.

    Gruß!

  • Das Jobcenter darf zu viel entrichtete KK-Beiträge nicht von einem Hilfebedürftigen zurückfordern, wenn in der Rückforderungszeit versicherungspflichtig tätig war, § 40 II Nr. 5 SGB II i.V.m. § 335 SGB III.

  • Es ist mir bekannt dass ich während der Anhörungsphase keinen Widerspruch einlegen kann und ich werde mich wohl bei der KK schlau machen. Wie gesagt passt die Rechnung nicht, erstens ist es keine Transferleistung die direkt an mich fliesst und über das ich verfügen kann und 2. Wusste die ARGE früh genug von meiner Arbeitsaufnahme daher war die Zahlung der SV Beiträge sinnlos..schliesslich hat mich der AG ja schon Anfang März bei den Kassen angemeldet. Komischerweise findet man zu dieser Problematik wenig bis gar nix im Netz. Dabei betrifft es so viele die nach H4 endlich wieder zu Arbeit kommen. Ich rufe heute mal in der Pause bei meiner KK an.[i][b][/b][/i]

  • Neue Idee: ich warte erstmal ab was als "finale Rechnung" präsentiert wird. Vllt. Ist die Anhörungs-Übersicht nur ne vorabinfo und wenn die das Geld erstattet haben wollen wird es aufgesplittet auf den Teil den sie von mir kriegen und das andere was die sich bei den zuständigen Kassen zurückholen MÜSSTEN. So zumindestens meine Hoffnung. Anhörungsfrist endet am 10.Mai.

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