Jobcenter will nicht die Rückforderung begleichen von BAB Stelle

  • Hallo liebe User,

    Ich habe folgendes Problem...
    Ich habe letztes Jahr eine Ausbildung begonnen und wurde vom Jobcenter gedrängt BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) zu beantragen obwohl sie wussten das ich mit meinem Vater zusammen wohne. Dies machte ich auch und der Antrag wurde bewilligt. Zudem Zeitpunkt war mit nicht klar das man nicht mit einem Elternteil zusammen wohnen darf. Ich war mir eigentlich auch sicher das erwähnt gehabt zu haben bei der BAB Stelle was aber im Nachhinein verneint wurde. In Zwischenzeit war ich umgezogen mit meinen Vater und so kam raus das mir kein BAB zugestanden hat.. Jetzt verlangt die BAB Stelle über 4000 Euro bin mir und ich weiss nicht mehr was ich machen soll. Das Geld hat mir zugestanden das Jobcenter hat ja das Geld abgerechnet von dem Regelsatz. Ich hab jetzt mehrere Briefe geschrieben das das Jobcenter den Betrag begleichen soll weil das ja Geld war was mir zugestanden hat nur halt nicht von der BAB Stelle sondern von dem Jobcenter. Nur das Jobcenter will das nicht einsehen und schreibt komplett unverständliche Briefe. Die Begründung wäre das sie das BAB Geld als Einkommen angerechnet haben und das nicht rückwirkend ändern... Ist das richtig ? Bin ich im Unrecht? Ich habe nie mehr Geld gehabt wie ich laut Regelsatz. Ich habe nix davon gehabt außer mehr Arbeit um die Beihilfe zu beantragen und jetzt soll ich Geld zahlen was mir zugestanden hat. Ich bin verzweifelt was soll ich machen. Ich bin alleinerziehend und weiß echt nicht was ich tun soll. Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank im voraus

    Lieben Gruss

  • Hallo,

    Ich war mir eigentlich auch sicher das erwähnt gehabt zu haben bei der BAB Stelle

    der Wohnort ist im Antragsformular für BAB anzugeben. Eine "Erwähnung" ist daher ohne Interesse.

    Die Begründung wäre das sie das BAB Geld als Einkommen angerechnet haben

    Das ist vom Grundsatz her richtig. Das BAB erfüllt den gleichen Zwekcn wie das ALG II - nämlich die Sicherung des Lebensunterhaltes. Eine wie auch immer geartete rückwirkende Zahlung kommt dabei nicht zum Tragen - Du hast ja eben das BAB für Deinen Lebensunterhalt verbraucht. Das ist somit ein Problem zwischen Dir und der Arbeitsagentur - mit dem Jobcenter hat das alles nichts zu tun.

    Ich bin verzweifelt was soll ich machen

    Stelle bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Ratenzahlung.

    Gruß!

  • Hallo Danke für deine Antwort aber ich verstehe sie leider nicht. Warum soll ich Geld zurückzahlen was ich sowieso bekommen hätte nur eben vom Jobcenter. Ich habe durch eine falsche Information Geld bei der Arbeitsagentur beantragt und dieses Geld wurde mir von meinem Arbeitslosengeld 2 abgezogen das heisst wenn ich das Geld zurückzahlen muss hätte ich die Monate 400 Euro oder so gehabt für mich und mein Kind zum Leben. Das Geld steht mir ja zu nur halt vom Jobcenter

    Einmal editiert, zuletzt von Ninchen91 (30. Dezember 2017 um 15:07)

  • Hallo,

    noch einmal: Du hast das Geld für Deinen Lebensunterhalt von der Arbeitsagentur bekommen. Du hast es für diesen Lebensunterhalt verbraucht. Somit ist das Jobcenter in dieser Angelegenheit raus aus dem Thema.

    Zu klären wäre, ob die Rückforderung durch die Arbeitsagentur an sich rechtens ist. Die entscheidende Frage dabei ist, was Du im Antragsformular als Wohnort angegeben hast. Hast Du nicht den Wohnort Deines Vaters dort angegeben, wirst Du noch ganz andere Probleme bekommen. Sollte sich jedoch herausstellen, daß Du als Wohnort die Adresse des Vaters angegeben hast und also die Arbeitsagentur Mist gebaut hat, wäre es Zeit, einen Beratungsschein beim örtlichen Gericht zu holen und damit einen Fachanwalt für Sozialrecht mit der Prüfung zu beauftragen. Kostet Dich einmalige 15 €. Aber wichtig: achte darauf, daß dies binnen 4 Wochen nach Erhalt des Rückforderungsbewscheides erfolgt oder lege einen formlosen Widerspruch mit dem Vermerk "eine Begründung für den Widerspruch folgt" ein. Das ist dann fristwahrend.

    Solltest Du jedoch einen falschen Wohnt angegeben haben, brauchst Du keinen Beratungsschein, aber ggf. einen Strafverteidiger.

    Im übrigen: selbst wenn das Jobcenter die Rückforderung übnernehmen würde (was nicht passieren wird) würde das auch keine 1:1-Rechnung sein. Denn Du hast ja auf das BAB je Monat auch einen Freibetrag von 200 € erhalten, der dann wieder gegengerechnet werden würde. Insofern ist Dein Argument

    hätte ich die Monate 400 Euro oder so gehabt für mich

    nicht ganz richtig.

    Gruß!

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