ALG II Sanktion - Zuverdienst Anrechnung normales Enkommen

  • Sagen wir jemand erhält ~800€ / Monat vom Amt zum leben als ALG II Bezieher.

    Doch dann wird er sanktioniert und das Geld wird auf Unterkunft und Heizung begrenzt sprich es werden jeden Monat nur noch ~400 für's Wohnen gezahlt.

    Das macht 400/800€

    Wenn der Empfänger sich nun geringfügige Arbeit sucht und sagen wir mal 400€ verdient,

    wie viel wird dann abgezogen? (vom Amt) bzw. angerechnet?


    Gelten da dann die selben Regeln wie für nicht-sanktionierte? Da wäre es ja so, dass bei 400€ Einkommen gaaaaanz, gaaaaanz grob ca. 150€ übrig bleiben (genauer Wert ist egal)

    Greift dieses Prinzip der normalen Abzüge dann
    oder
    darf man abzugfrei verdienen bis zu dem Betrag (in diesem Beispiel ~800€/Monat)?


    Denn irgendwie macht es ja Sinn, dass man neben vollen Hartz-IV Bezug nicht noch voll abzugfrei dazu verdienen darf,
    aber was wenn man eh sanktioniert ist und dementsprechend Einkommensmäßig unter dem Hartz-IV - Satz liegt?


    Würde mich sehr interessieren was ihr dazu sagt
    Ich hoffe die Frage war verständlich formuliert! :)

    vorab schonmal dankeschön für jede bemühte Antwort !:))

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