Fragen zur Werkakademie

  • Hallo und einen schönen Sonntag,

    Ich habe eine Einladung zu einem Infotermin bei einer Werkakademie erhalten.
    Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit solchen Maßnahmen? Wie läuft das da so ab?
    Freue mich auf Eure Antworten

  • Werksakademie Erklärung am Beispiel für Hessen. Gibt es aber auch in Schleswig!

    In Schleswig

  • Vielen Dank erst einmal für die schnelle Information.
    Die homogene Berichterstattung aus den Medien haben ich mir auch schon angesehen.
    Wenn dieses Konzept so sehr erfolgsversprechend sein soll, dann wundert es mich, daß mir nicht schon früher diese Maßnahme angeboten wurde, nämlich als ich vor 3 Jahren wieder in den vollen Alg2-Bezug "neu" gekommen bin.
    Auch sollte es ja dann offizielle Erfolgsstatistiken geben. Wo kann ich diese einsehen?
    Handelt es sich bei den ortsansässigen Arbeitgebern, wie nicht unüblich, wieder überwiegend nur um Zeitarbeitsunternehmen, dann ist der gepriesene Erfolg natürlich nachvollziehbar.

    Wie dir jetzt sicherlich auffällt, teile ich, auch aufgrund eigener Erfahrungen mit Maßnahmen, diese Euphorie nur sehr zurückhaltend.

    Aber vielleicht ist hier noch jemand unter den Forenmitgliedern, der bezüglich der Werkakademien aus eigener Erfahrung berichten kann und dadurch erfolgreich zu einem neuen Job gefunden hat (jenseits des Allheilmittels Zeitarbeit).

    Nochmals vielen Dank und weiterhin einen schönen Sonntag.

    Einmal editiert, zuletzt von svenia68 (22. Oktober 2017 um 14:26)

  • Sollte das mit Rechtsfolgenbelehrung angeboten worden sein, hast du zunächst mal keine Wahl.
    Du musst dahin, sonst Sanktion. Da nützt alles Erkundigen jetzt nichts. Da kann es auch sonst eine
    Statistik geben, denen man übrigens nicht immer glauben schenken sollte, weil es auf die eigene
    Situation ankommt. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten und niemals auf die Allgemeinheit abzustellen.
    Bitte mal nähere Erklärungen zu der Maßnahme, Rechtsfolgenbelehrung ja oder nein?

    nämlich als ich vor 3 Jahren wieder in den vollen Alg2-Bezug "neu" gekommen bin.


    Genau diese Zeit, drei Jahre arbeitslos, lässt die Vermutung zu, dass man eine intensivere Betreuung
    für notwendig erachtet und deshalb diese Maßnahme.

  • Die Arbeitsvermittlerin hat mir diese Maßnahme bei unserem letzten Termin vorgestellt.
    Diese sei völlig freiwillig, weil, so ihre Erklärung, nun dazu übergegangen sei, mehr auf Freiwilligkeit zu setzten, als wahllos irgendwelche Vermittlungsvorschläge zu schicken. Dafür würde sie mich in der Zeit der Maßnahme auch nicht einladen und auch keine Vermittlungsvorschläge schicken.
    Ich habe zugestimmt, woraufhin sie mich bei der Werkakademie angemeldet hat.
    Die Einladung soll ich in den nächsten Tagen erhalten (direkt vom Veranstalter).

    Was die Freiwilligkeit betrifft, traue ich dem Frieden nicht so recht.

    Teilnahmeziel: Aufnahme einer sozialvers.pf. Beschäftigung, Perspektiven eröffnen, Eigeninitiative
    Das sollten Sie mitbringen: Motivation zur aktiven Teilnahme, Mut zur Veränderung, Neugier
    Teilnahmedauer: 8Wochen, 3 Tage pro Woche. ca. 12 std/wo

    Angebote: Erfolgsteams, Bewerbungen erstellen, Einzelcoaching, Gruppencoaching, Netzwerkarbeit
    Vorteile: Austausch mit anderen Teilnehmern, Arbeiten in lockerer Atmosphäre, Direkter Kontakt zu Arbeitgebern, Unterstützung durch JobCoaches, Betreuung professioneller Bewerbungsschreiben am PC, Direkte und unkomplizierte Klärung relevanter Anliegen

    Für mich hört sich das so an: Hauptsache irgendein Job und weg vom JC. Da hätte ich mir meine Weiterbildungen auch sparen können.
    Bin nur ungern bereit mein Minijob aufzugeben, nur um mal eben für eine Zeitarbeitsfirma 3Monate einzuspringen und dann wieder auf der Strasse zu sitzen.

    Einmal editiert, zuletzt von svenia68 (22. Oktober 2017 um 17:58)

  • nämlich als ich vor 3 Jahren wieder in den vollen Alg2-Bezug "neu" gekommen bin.

    Offensichtlich waren die Weiterbildungen nicht ausreichend, um eine Vollzeit-Tätigkeit zu
    bekommen. Drei Jahre ALG II Bezug lassen das vermuten.

    Für mich hört sich das so an: Hauptsache irgendein Job und weg vom JC. Da hätte ich mir meine Weiterbildungen auch sparen können.
    Bin nur ungern bereit mein Minijob aufzugeben, nur um mal eben für eine Zeitarbeitsfirma 3Monate einzuspringen und dann wieder auf der Strasse zu sitzen.


    Na ja, negatives Denken klappt bei dir ja schon mal sehr gut. :) Hast du an beruflicher Perspektive jetzt auch
    noch positive Inhalte zu bieten? Dir selber Gedanken gemacht, wo du letztendlich hin möchtest?

    Teilnahmeziel: Aufnahme einer sozialvers.pf. Beschäftigung, Perspektiven eröffnen, Eigeninitiative
    Das sollten Sie mitbringen: Motivation zur aktiven Teilnahme, Mut zur Veränderung, Neugier
    Teilnahmedauer: 8Wochen, 3 Tage pro Woche. ca. 12 std/wo

    Angebote: Erfolgsteams, Bewerbungen erstellen, Einzelcoaching, Gruppencoaching, Netzwerkarbeit
    Vorteile: Austausch mit anderen Teilnehmern, Arbeiten in lockerer Atmosphäre, Direkter Kontakt zu Arbeitgebern, Unterstützung durch JobCoaches, Betreuung professioneller Bewerbungsschreiben am PC, Direkte und unkomplizierte Klärung relevanter Anliegen


    Ich sehe hier nichts Negatives und auch nicht den Grund, warum das abzulehnen wäre. Auf welcher
    Rechtsgrundlage erfolgte die Zuweisung?

    Was die Freiwilligkeit betrifft, traue ich dem Frieden nicht so recht.


    War da eine Rechtsfolgenbelehrung bei? Wurde über die Maßnahme eine EGV abgeschlossen
    und von dir unterschrieben?

    Bin nur ungern bereit mein Minijob aufzugeben,


    :) Ich erinnere ungern an folgende Fakten, aber muss wohl sein.

    Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Denn es ist auf Dauer nicht mit einem Minijob getan, weil man nur von ihm alleine leider nicht leben kann.
    Deshalb auch noch Folgendes: Grundsatz des Forderns

    Es sollte in deinem eigenen Interesse sein, möglichst schnell wieder Vollzeit zu arbeiten
    und das JC loszuwerden. Dein SB ist der Meinung, dass du jede Unterstützung gebrauchen
    kannst.

  • Deswegen hoffe ich ja, das der eine oder andere Forennutzer, der idealerweise diese Maßnahme bereits durchlaufen hat, mich von meinem Negativismus befreit.

    Schönen Abend noch.

  • Deswegen hoffe ich ja, das der eine oder andere Forennutzer, der idealerweise diese Maßnahme bereits durchlaufen hat, mich von meinem Negativismus befreit.


    Davon kannst du dich nur selber befreien, indem du selbst aktiv wirst. @bass386 hatte dir
    eine Frage gestellt und ich auch. Leider hast du vergessen sie zu beantworten. Ohne
    nähere Informationen können wir dir nicht helfen.

  • Im Netz lässt sich nix negatives finden. Nur eine Person bemängelte, die Ausbildung zum Bühnembildner wäre in einer Privatschule besser gewesen. Sowas aber auch.

    In einigen Foren wurde die schiere Existenz dieses Angebot bemängelt und über den Verdienst spekuliert, das war's aber auch schon. Es ist ein niederländisches Modell und wird, soweit ich das verstehe, ohne den üblichen Sanktionszwang angeboten. Das scheint vom Träger so gewollt zu sein.

    Wenn du ohne Sanktionsandrohung antrittst müsstest du, falls das nix ist (und du einen nachvollziehbaren Grund dafür nennen kannst) auch unbeschadet wieder raus kommen. Vorausgesetzt du unterschreibst da nix, was dich bindet oder bei Ausfall haftbar machst.

    Unterschreiben musst du eh nix, ausser die Kenntnisnahme der Hausordnung, Übernahme von Ausstattung und dergleichen.
    Streng genommen musst du auch deinen Lebenslauf nicht vorlegen, aber das wäre kontraproduktiv, wenn das sinnvoll sein soll. Musst du selbst wissen, der Lebenslauf kann dort auch erarbeitet werden.

    Alles in allem hört sich das an den verschiedenen Standorten ganz gut an. So zeigte sich (angeblich) ein SB enttäuscht, weil der "Kunde" nicht an eine ZAF vermittelt wurde. Nach der Selbstdarstellung des Trägers stehen die Interessen des "Kunden" im Vordergrund.

    Also sei einfach aufgeschlossen, suche deine Chance, schau ob dir das weiter helfen kann etwas in deinem Bereich zu finden. Ein paar Daumen werden ja schon für dich gedrückt. Und melde dich ruhig wieder um zu berichten, egal ob das gut oder übel wird.

  • In solchen Maßnahmen wird der aktuelle Lebenslauf verwendet, um ihn qualitativ zu
    verbessern und deshalb ist er auch vorzulegen. Immer, wenn eine Betreuung
    professioneller Bewerbungsschreiben am PC erfolgen soll, Fakt!
    Eine einmal begonnene Maßnahme kann auch nicht einfach abgebrochen werden. Auch
    hierzu wären vom TE nähere Erläuterungen notwendig.
    Zunächst möge der TE auch hier die Frage von @bass386 und mir beantworten. Was genau
    es mit dieser Maßnahme auf sich hat und die Umstände sind unklar. Deshalb kann auch
    nichts weiter dazu geraten werden. Der TE mag sich bitte erst ausführlich und präzise
    äußern.

  • Danke Piedro. Toll, das Du so intensiv recheriert hast. Deine Infos kommen meinen Vorstellungen doch schon näher und decken sich auch mit der mündlichen Aussage meiner SBin.
    Habe auch schon einige Einträge im Netz gefunden, aber wie du selbst schon festgestellt hast, von der Anzahl nicht repräsentativ und zu einseitig. Deshalb habe ich mich auch an dieses Forum gewandt, um eventuell auch noch andere bzw. mehr Berichte zu erfahren, um überhaupt mal ein umfassenderes Bild zu bekommen.

    Ich bin gegenüber Hilfen immer sehr aufgeschlossen, ansonsten hätte ich die Teilnahme ja gleich ablehnen können.
    In Bewerbungscoachings wurden meine Bewerbungsunterlagen von den Trainern bislang für gut befunden (bis auf kleine Verbesserungsvorschläge, die ich auch übernommen habe). Ein Hindernis ist auch, daß Firmen bevorzugt Mitarbeiter mit möglichts mehrjähriger Erfahrung suchen, so daß Weiterbildungen ( im meinen Fall Finanzbuchhaltung) alleine nicht zielführend sind.
    Um es gleich vorweg zu nehmen, auch Praktia habe ich schon gemacht, in denen ich aber kämpfen musste bzw. einen für mich annehmbaren Kompromiss aushandeln musste ( Umzugskartons packen usw.), damit die Anwendung von Erlerntem Wissen überhaupt möglich war.

    Negatives Denken, so wie es mir hier von dem einen oder anderen unterstellt wird, ist nicht angeboren, sondern vielmehr erworben.

    Freue mich über Eure gedrückten Daumen.

    Einmal editiert, zuletzt von svenia68 (23. Oktober 2017 um 15:35)

  • Danke Piedro. Toll, das Du so intensiv recheriert hast. Deine Infos kommen meinen Vorstellungen doch schon näher und decken sich auch mit der mündlichen Aussage meiner SBin.
    Habe auch schon einige Einträge im Netz gefunden, aber wie du selbst schon festgestellt hast, von der Anzahl nicht repräsentativ und zu einseitig. Deshalb habe ich mich auch an dieses Forum gewandt, um eventuell auch noch andere bzw. mehr Berichte zu erfahren, um überhaupt mal ein umfassenderes Bild zu bekommen.

    Bei den üblichen Verdächtigen lässt sich immer Kritik finden, wenn man in Foren sucht. Hier nur das, was ich beschrieben habe. Das ist ein gutes Zeichen, weil positives eher selten mitgeteilt wird.


    In Bewerbungscoachings wurden meine Bewerbungsunterlagen von den Trainern bislang für gut befunden (bis auf kleine Verbesserungsvorschläge, die ich auch übernommen habe).

    Dann stellt sich die Frage wieso du das überhaupt machen sollst. Aber sieh es so: ein guter Coach stellt schnell fest, dass du keinen Bedarf hast und kümmert sich um das, was dich weiter bringen kann. Die Module scheinen flexibel zu sein und werden nicht nach Lehrplan durchgezogen, weil ein Dozent dafür bezahlt wird 20 Leute gleichzeitig zu dingsen, von denen sich mindestens die Hälfte bestenfalls langweilt.

    Negatives Denken, so wie es mir hier von dem einen oder anderen unterstellt wird, ist nicht angeboren, sondern vielmehr erworben.

    Erworben würde ich das nicht nennen. Klar wirken sich negative Erfahrungen aus, auch auf das Denken. Wäre schlimm wenn nicht, es ist ein Merkmal von Intelligenz aus negativen Erfahrungen die Schlüsse zu ziehen, die einen vor weiteren Erfahrungen dieser Art schützen. Aber da kann auch recht bald mal das werden was man einen Mindfuck nennt, und wenn man das nicht in den Griff kriegt, vielleicht nicht mal bemerkt, wird sich das negativer aus als die gemachten, schlechten Erfahrungen.

    Du hast also nicht nur die Chance mal eine gute Erfahrung zu machen, das ist dann auch eine Gelegenheit für etwas Mentalhygiene.

    Was du Grace nicht klar beantwortet hast war die Frage mit der Rechtsgrundlage. Wenn eine Sanktion in Aussicht gestellt wurde fängst du dir auch eine, wenn du da nicht hin gehst, abbrichst oder irgendwas vereitelndes aufführst. Wenn keine dabei war und nichts in der EGV vereinbart wurde sieht die Sache anders aus.

    Wie ich dich verstanden habe - und wie sich der Träger darstellt - beruht die Teilnahme auf Freiwilligkeit. Der zeitliche Aufwand hält sich in Grenzen und scheint angenehm verteilt zu sein. Diese Maßnahme könnte tatsächlich sinnvoll sein, auch, wenn du in Sachen Bewerbungsunterlagen, Gesprächsführung etc. keinen Support brauchst. Auf jeden Fall ist es eine Chance, und nach drei Jahren beim JC ist das doch immerhin etwas.

  • Was du Grace nicht klar beantwortet hast war die Frage mit der Rechtsgrundlage. Wenn eine Sanktion in Aussicht gestellt wurde fängst du dir auch eine, wenn du da nicht hin gehst, abbrichst oder irgendwas vereitelndes aufführst. Wenn keine dabei war und nichts in der EGV vereinbart wurde sieht die Sache anders aus.


    Danke! Ja, da warte ich immer noch, denn die Einladung vermeidlich freiwillig,
    muss ja auf irgendeiner Rechtsgrundlage stehen nach dem SGB und genau die
    hätte ich gerne.

  • Liebe Grace,

    hättest Du meinen Thread (nr. 6) aufmerksam gelesen, so wäre Dir aufgefalllen, daß ich die Einladung offiziell, d.h. schriftlich per Post noch nicht erhalten habe. Meine SB teilte mir das bei meinem letzten Termin mit, mündlich und anhand eines Flyers.
    In der EGV steht allerdings, daß ich mich an allen mir angebotenen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken habe und die dazugehörigen Infoveranstaltungen und Beratungen zu besuchen habe.
    Nunja, kann mir dann ja nichts passieren, habe ja der Maßnahme ohnehin zugestimmt.
    Sollte sich durch die EGV die sog. Freiwilligkeit erledigen, verstehe ich die Äußerungen der SB allerdings nicht mehr. Man könnte denken, die Hilflosigkeit der SB`s ist mindestens genauso groß wie meine.

    Einmal editiert, zuletzt von svenia68 (24. Oktober 2017 um 11:57)

  • In der EGV steht allerdings, daß ich mich an allen mir angebotenen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken habe und die dazugehörigen Infoveranstaltungen und Beratungen zu besuchen habe.
    Nunja, kann mir dann ja nichts passieren, habe ja der Maßnahme ohnehin zugestimmt.
    Sollte sich durch die EGV die sog. Freiwilligkeit erledigen, verstehe ich die Äußerungen der SB allerdings nicht mehr. Man könnte denken, die Hilflosigkeit der SB`s ist mindestens genauso groß wie meine.


    EGV, dachte ich mir fast, lade das doch mal anonymisiert als PDF hoch bitte!
    Schaue bitte, ob da eine Rechtsfolgenbelehrung bei ist.

    hättest Du meinen Thread (nr. 6) aufmerksam gelesen, so wäre Dir aufgefalllen, daß ich die Einladung offiziell, d.h. schriftlich per Post noch nicht erhalten habe. Meine SB teilte mir das bei meinem letzten Termin mit, mündlich und anhand eines Flyers.


    Ich habe das aufmerksam gelesen, deshalb ja meine Hartnäckigkeit. Du verstehst nur
    nicht, was ich von dir will. Hoffentlich wird das jetzt klarer. Mündlich kann SB noch
    soviel erzählen, wichtig ist, was schriftlich in der EGV steht. Da steht dann hoffentlich
    auch, auf welcher Rechtsgrundlage diese Maßnahme basiert.

  • Danke Grace, nun ist es eindeutig.
    Ich habe eine EGV, die jetzt aber nicht extra an diese Maßnahme angepasst wurde. Aktuell ist immer noch meine EGV, die sich auf meine kürzlich beendete Weiterbildung bezieht. Eine Rechtsfolgebelehrung (Sanktionen bei Verstoß der Pflichten und bei Meldeversäumnissen) ist mit dabei. Die Weiterbildung beinhaltete kein Bewerbungstraining. Die Weiterbildung waren mehrere Teilzeitmodule Finanzbuchhaltung,die ich mit meiner Nebentätigkeit zeitlích vereinen konnte (deshalb Teilzeit).

    Übrigens:
    Gegen Hartnäckigkeit habe ich nichts. Im Gegenteil, sie muss oft auch sein.
    Ich bin Anfang 50, behaupte auch, bereits über einige Lebenserfahrungen, zu denen leider auch Arbeitslosigkeit gehören, zu verfügen.
    Nur weil man, wohlbemerkt aufgrund von bereits gemachten Erfahrungen (alles andere wären dann nämlich Vorurteile), Zweifel äußert, ist man nicht gleich von Negativität durchfressen bzw. unwillig.
    Mein ursprüngliches Interesse ist ja auch, Erfahrungsberichte von anderen Teilnehmern zu bekommen und dass bedeutet nicht, heischend auf irgendwelche Negativberichte zu hoffen, sondern mir ein umfassenders Bild machen zu können.
    Natürlich hast du recht mit der Aussage EGV und Rechtsbehelfbelehrungen machen ein Erkunden überflüssig, aber darüber hinaus kann es mich doch einfach nur interessieren, oder?


    Gruß svenia68

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!