ALG II Antrag und Thema Arbeiten

  • Liebe Leute,
    Ich werde bald 62, und war 17 jahre selbstständig...aber die letzten 2 Jahre waren so schlecht, dass ich schrumpfe.
    ich habe noch ein paar Kunden, aber es sind zu wenige, als dass ich davon leben kann.
    Frage 1: kann es sein dass das Sozialreferat mir einen zweiten Job aufdrückt?
    Frage 2: Ich habe mal Psychologie bis zum Vor-Diplom studiert und könnte mir vorstellen, ältere Leute als Entertainer zu besuchen oder Jugendliche Ratschläge geben!

    Einmal editiert, zuletzt von Tropenwetter (27. August 2017 um 21:09)

  • Hallo,

    1. theoretisch ja, aber angesichts Deines Alters eher zweifelhaft

    2. Du bist doch bereits jetzt selbstständig. Es spricht also nichts dagegen, daß Du diese Tätigkeit im Rahmen der Selbstständigkeit mit ausübst.

    Gruß!

  • im Forum!

    Ich werde bald 62, und war 17 jahre selbstständig...aber die letzten 2 Jahre waren so schlecht, dass ich schrumpfe.
    ich habe noch ein paar Kunden, aber es sind zu wenige, als dass ich davon leben kann.


    Es ist manchmal notwendig Veränderungen einzuleiten. Dazu gehört auch die Geschäftsidee zu überprüfen

    und eventuell neue Wege zu gehen. Hier kommt es nicht auf das Alter an, eher auf die Flexibilität und

    Bereitschaft sich auf Neues einzulassen.


    Businessplan & Konzept

    Businessplan

    Konkretisierung der Geschäftsidee

    Einfach mal durchstöbern auf der Suche nach Ideen. :)


  • Frage 2: Ich habe mal Psychologie bis zum Vor-Diplom studiert und könnte mir vorstellen, ältere Leute als Entertainer zu besuchen oder Jugendliche Ratschläge geben!


    Mitarbeiter mit sozialer Kompetenz / sozialem Studium werden aktuell haufenweise, z.B. im öffentlichem Dienst, gesucht. Auch wenn du bereits 62 bist, solltest du die Chance nutzen und einige Bewerbungen schreiben ;)

  • Hallo,

    1. theoretisch ja, aber angesichts Deines Alters eher zweifelhaft

    Gruß!


    Du meinst damit, dass sie mir nicht einen zweiten Job aufdrücken?
    An alle, hier fühl ich mich gut!

    Grace...vielen Dank für die Links!

    Bass 386 ...Ich habe mit der UNIversen Pschologie seit dreißig Jahren nichts mehr zu tun, bilde mir aber ein, eine gute Menschenkenntnis zu haben!

    Einmal editiert, zuletzt von Tropenwetter (28. August 2017 um 20:35)

  • Hallo,

    Du meinst damit, dass sie mir nicht einen zweiten Job aufdrücken?

    Die Wahrscheinlichkeit ist eher gering. Es kommt zwar auch auf den Sachbearbeiter an, aber die Erfahrung zeigt: je näher ein ALG-II-Bezieher an die Rente rückt, um so geringer sind die Vermittlungsaussichten. Und da auch der Sachbearbeiter unter Erfolgszwang steht, konzentriert er sich eher auf die jüngeren Leute.

    Ich habe mit der UNIversen Pschologie seit dreißig Jahren nichts mehr zu tun, bilde mir aber ein, eine gute Menschenkenntnis zu haben!

    Dann lies Dich in ein Thema ein und spezialisiere Dich darauf. Wenn Dir die Arbeit mit Jugendlichen liegt - nimm z.B. das Thena Cyber-Mobbing, ein sehr aktuelles Thema mit noch viel zu wenigen niederschwelligen Hilfeangeboten. Dann baue eine attraktive und informative Webseite mit dem Thema auf. Um die Verbindung zur selbstständigen Arbeit zu haben - biete auf der Seite 2 oder 3 mal wöchentlich eine kostenloses Telefonhotline und einen Chat für Eltern und Betroffene zum Thema Mobbing an. Einnahmen generierst Du dann aus Werbung auf der Seite (Stichwort amazon und/oder adsense). Dann biete Schulen in Deiner Umgebung eine kostenlose Sprechstunde einmal in der Woche oder im Monat zum Thema Mobbing an - als ehrenamtliche Tätigekt (nicht mehr als 15 Stunden je Woche!). Dieses Ehrenamt kannst Du wiederum als Referenz für Deine Internetseite und auch als schönes Argument gegenüber dem Jobcenter nehmen.

    Ich kenne einige ALG-II-Bezieher, die mit einem solchen Modell (natürlich nicht mit dem Thema Mobbing) mehr als 800 € im Monat Einnahmen haben.

    Ich würde sogar noch weiter gehen: wenn Deine bisherige Selbstständigkeit sowieso nichts mehr einbringt, würde ich diese Tätigkeit gegenüber dem Gewerbeamt und dem Jobcenter aufgeben und fortan als Freiberufler z.B. die eben angerissene Tätigkeit ausüben. Dann könntest Du die entsprechenden Hilfen bei Aufnahme einer (neuen) selbstständigen Tätigkeit beantragen und verschwindest damit für mindestens 2 Jahren von der Bildfläche, was Vermittlung in andere Tätigkeiten betrifft.

    So, jetzt mach was aus der Anregung.

    Gruß!

  • An alle,
    Bei meinem ersten Besuch beim Sozialreferat, hat man mir gesagt, dass ich mit 61 nur 9090 Euro
    haben darf!
    Heute hatte ich ein Telefonat mit einem anderen Sozialreferat , und der sagte etwas vom "Schonvermögen".
    Ist nun dieses Schonvermögen die 9090 Euro oder was anderes?

  • Hallo,

    Nach der einfachen Formel 150 € x Lebensjahr komme ich auf 9.150 €. Dazu dann die 750 € für notwendige Anschaffungen ergeben 9.900 €. Wie hier nur 9.090 € errechnet werden, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Gruß!

  • Liebe Leute,
    Am Mittwoch, den 20 September, gebe ich meinen Antrag ab.
    Ich habe in den letzten Wochen, hin und wieder gelesen, dass, wenn man nicht aufpasst,
    sich selber in's Knie schießen kann.
    Könntet Ihr mir ein paar Beispiele dafür geben?

  • Hallo Tropenwetter!

    Du solltest dich mit der Unbilligkeit-Verordnung beschäftigen.

    Änderung der Unbilligkeit-Verordnung

    Das ist wichtig, um irgendwelchen Ansinnen des Jobcenters entgegenwirken zu können.
    Es könnte vom Jobcenter ignoriert werden und man konfrontiert dich

    § 12a SGB II Vorrangige Leistungen

    Folgende Informationen sollten auch vorab gelesen werden:

    Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Datenschutz SGB II und Grundsicherung SGB XII

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