BAföG Anrechnung auf ALG II

  • Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Anrechnung von BAföG auf ALG 2.

    Ich bin Studentin, beziehe BAföG und lebe mit meinem Partner (über 25) und meinen beiden Kindern (7 und 1 Jahr) zusammen. Mein Partner und meine beiden Kinder stehen derzeit im Leistungsbezug.

    Ich habe laut BAföG Berechnung einen Gesamtbedarf von 995 € (inklusive 260 € Kinderbetreuungszuschlag), erhalte aber "nur" 642 € BAföG und zur Zeit noch 300 € Elterngeld. Die Differenz von 353 € wird meinen Eltern angerechnet, ich bekomme von meinen Eltern aber KEINE Unterhaltszahlung!

    Meine Kranken- und Pflegeversicherung zahle ich selbst, monatliche Kosten liegen bei 90 €.

    Wir beziehen zu viert eine Wohnung und zahlen 450 € warm.

    Was wird bei der Anrechnung nun alles berücksichtigt? Ist der Kinderbetreuungszuschlag in voller Höhe anrechnungsfrei?

    Ich habe am Dienstag ein Gespräch mit meinem Sachbearbeiter, da laut seiner Aussage ein Anspruch von 400 € (inkl. KdU) besteht, was mir arg wenig erscheint.

    Kann mir jemand helfen ob dies hinkommt und mir vielleicht Seiten mit aktuellen gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema empfehlen? Ich möchte bestmöglichst auf das Gespräch vorbereitet sein.

    Vielen, lieben Dank im Voraus.

  • Erst einmal ist es falsch, dass das BAföG-Amt die Zahlungen deiner Eltern anrechnet, die du nicht erhältst. Das BaföG-Amt muss in Vorleistung gehen und sich das Geld von den Eltern zurück holen.

    Spätestens aber wird das Jobcenter sich das Geld vom BAföG-Amt und dieses sich dann das Geld von den Eltern zurück holen.


    Da ich nicht weiß, was ihr jetzt bekommt, kann ich nicht sagen, wie viel ihr noch bekommen müsstet.
    Zu klären wäre außerdem, ob die Kinder von deinem Partner sind?
    Warum fehlt das Kindergeld in deiner Auflistung?
    Ist sonst noch Einkommen vorhanden?


    Daher bitte mal die Informationen vervollständigen.

  • Danke für die Antwort.

    Der Sachbearbeiter des Jobcenters hat mit den 642 € gerechnet und den Gesamtbedarf unberücksichtigt gelasssen. Die BAföG Stelle tritt nicht in Vorausleistungen, wenn ich keinen Antrag dazu stelle. Und ich sehe von einem Klageverfahren gegen meine Eltern ab.

    Richtig, das Kindergeld habe ich vergessen, ich bekomme selbstverständlich für beide Kinder Kindergeld in Höhe von insgesamt 384 €.

    Mein Partner ist der Vater beider Kinder. Weiteres Einkommen ist z. Zt. nicht vorhanden.

  • Der Kinderbetreuungszuschlag bleibt anrechnungsfrei, § 14b Abs. 2 S. 1 BAföG, § 11a Abs. 3 S, 1 SGB II.

    Ferner bleiben von deinem BAföG 20 % anrechnungsfrei -ggf. mehr, wenn du höhere Aufwendungen für das Studium nachweist.

    Der KV-Beitrag wird nicht angerechnet.

    Im Ergebnis hast du anrechenbares Einkommen i.H.v. ca. 177 €.

    Die Kinder haben anrechenbares Einkommen von 384 €.

    Das Elterngeld wird nur dann voll angerechnet, wenn du in den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hattest. Hattest du Erwerbseinkommen, z.B. durch Nebenjob, muss man den Durchschnitt bilden, z.B. durchschnittsverdienst 100 €, bleiben anrechnungsfrei 100 €.


    Dein Bedarf umfasst:

    2 x 368
    1 x 291
    1 x 237
    Miete 450

    = 1714 €

    Demgegenüber steht Einkommen:

    177 + 384 + 300 = 861 €


    Jobcenter sollte zahlen: ca. 1714 - 861 = 853 €


    Wie kann die Differenz zu 400 € zustande kommen?

    Das Jobcenter rechnet das Geld der Eltern an und berücksichtigt keinen Freibetrag beim BAföG.
    Das wären dann 353 + ca. 130 = 483 €

    853 - 483 = 370 also rund 400 €


    Das Jobcenter darf fiktives Einkommen der Eltern aber nicht anrechnen.
    Verlangt man allerdings, dass das Jobcenter gesetzmäßig handelt, wird das Jobcenter entweder den Vorschussantrag beim BAföG-Amt selbst stellen, § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II.

    Oder aber das Jobcenter geht selbst in Vorleistung und der Anspruch geht gem. § 33 Abs. 1 SGB II auf das Jobcenter über. Dieses macht dann die vorgeschossenen Leistungen bei den Eltern geltend.


    Warum willst du denn kein Geld von deinen Eltern?

  • Vielen lieben Dank für die Aufklärung und die Mühe!

    Meine Eltern sind geschieden und ich möchte das Verhältnis nicht zerstören :-/

    Beide haben die Bescheide von mir bekommen, meine Mutter ist im Moment nicht in der Lage zu zahlen, da sie ihre Mieter per Räumungsklage aus der Wohnung bekommen muss (anderes Thema, kostet aber seehr viel Geld, was sie nie wieder sehen wird) und mein Vater zahlt mir schon mein Auto, dann würde ich mich schlecht fühlen noch mehr zu verlangen und natürlich will ich keinesfalls klagen und was einfordern.

    Ich dachte das Jobcenter darf nur das Anrechnen, was auch tatsächlich gezahlt wird.... wieder was gelernt ;)

    Danke schön

  • Kleine Korrektur. Der Freibetrag bei BAföG beträgt nur 100 € und nicht 20 % (130 €) des BAföG. Das wären dann nur 100, statt 130. Im Ergebnis wären wir dann exakt bei den vom Jobcenter ausgerechneten 400 €.

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