Zu viel Einnahmen

  • Hallo liebe H4 Freunde,

    ich habe mich kürzlich, Beginn April 07, arbeitslos gemeldet.
    Da ich bereits zuvor arbeitslos war und es erheblich Zeit in Anspruch genommen hat, bis die erste Zahlung seitens des Jobcenters erfolgte, überwies mir meine Mutter 2000€ (als "Kredit" angegeben) auf mein Konto, damit ich nicht wieder 3 Monate ohne Geld da stehe.
    Natürlich hat das Amt Einsicht in meine Konten und weigert sich für den Monat April, in dem die Einnahme über 2000€ verbucht wurde, finanzielle Sicherung zu gewähren.

    Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall ? Würde mich über Hilfestellungen freuen bevor ich einen Anwalt aktiviere und anfange Energie, Zeit und evtl. Geld zu investieren...!

    Ist das Vorgehen des Amtes rechtens ?

    Vielen Dank
    Arme_Socke

  • Hallo Arme_Socke!

    Zitat

    Das Bundessozialgericht hat bereits 2010 entschieden, dass ein privates Darlehen, bei

    dem eine Rückzahlungspflicht konkret vereinbart wurde, bei der Berechnung des
    Arbeitslosengeld 2 nicht als Einkommen berücksichtigt werden darf.

    Die Klägerin erhielt seit März 2006 bis zum März 2007 Arbeitslosengeld 2 von der Beklagten.
    Im Februar 2007 stellte die Beklagte, aufgrund der Überprüfung der Kontoauszüge einen
    Zahlungseingang am 19.12.2006 von ihrem Onkel in Höhe von 1500 Euro fest. Auf Rückfrage
    legte die Klägerin dazu ein an sie gerichtetes, undatiertes Schreiben mit folgendem Inhalt
    vor: .............


    Bitte aufmerksam lesen, ein privates Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtung kein
    Einkommen. Den schriftliches Vertrag zwischen deiner Mutter und dir beim JC
    einreichen. Dazu auch folgender Artikel:

    Das Bundessozialgericht hat bereits 2010 entschieden, dass ein privates Darlehen, bei dem eine Rückzahlungspflicht konkret vereinbart wurde, bei der Berechnung des Arbeitslosengeld 2 nicht
    als Einkommen berücksichtigt werden darf.
    Die Klägerin erhielt seit März 2006 bis zum März 2007 Arbeitslosengeld 2 von der Beklagten.
    Im Februar 2007 stellte die Beklagte, aufgrund der Überprüfung der Kontoauszüge einen
    Zahlungseingang am 19.12.2006 von ihrem Onkel in Höhe von 1500 Euro fest. Auf Rückfrage
    legte die Klägerin dazu ein an sie gerichtetes, undatiertes Schreiben mit folgendem Inhalt vor:


    Lege dem JC bitte Schreiben deiner Mutter vor!

  • Bitte aufmerksam lesen, ein privates Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtung kein
    Einkommen. Den schriftliches ertrag zwischen deiner Mutter und dir beim JC
    einreichen.


    Darlehen oder Kredite können vom Jobcenter sehr wohl als Einkommen angerechnet werden. Dies wird gemacht, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft nachweisen kann dass es sich um ein Darlehen / Kredit handelt. Wenn aus den Kontoauszügen hervorgeht dass die Mutter bereits mehrfach Geld an den TE überwiesen hat, dürfte der Nachweis schwierig und ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unmöglich sein.

    Ich würde in dem Fall einen Anwalt einschalten, der die richtigen Schreiben an das Jobcenter aufsetzen kann. Wenn der TE nun Dokumente einreicht, die evtl. falsch formuliert sind, wird sich das Jobcenter bestätigt fühlen und weiterhin die Leistung verweigern. Dadurch das man selber tätig geworden ist, würde man zudem dem Anwalt die Arbeit erschweren.

    Falls du nochmals Geld bekommen solltest, immer bar geben lassen.

  • Richtig, deshalb wird ein Darlehensvertrag mit Rückzahlungsverpflichtung zwischen TE und
    der Mutter benötigt, der dann beim JC vorzulegen ist. Grundsätzlich sind solche Darlehen
    über das Konto abzuwickeln, damit es nachvollziehbar für das JC ist.

    Es kommt hier explizit auf die Rückzahlungsverpflichtung an.

  • Bitte die Kontoauszüge nicht vergessen, besonders den mit der Rückzahlung
    an deine Mutter nicht vergessen!

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