Exakter Zeitpunkt der Vermögensberechnung

  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich in einer finanziellen Notlage und überlege nun ALG 2 zu beantragen. Dabei taucht aber eine Frage auf, bei der ich eure Hilfe benötige.

    Ein paar Hintergrundinfos, ohne die es leider nicht geht:
    Ich habe Mitte Januar mein mit Studium abgeschlossen, das ich mir im wesentlichen mit einem Studentenjob selber finanziert habe. Das Ende des Studiums und meines Jobs kam natürlich nicht überraschend. Um mich während der Jobsuche über Wasser zu halten, habe ich einen Aushilfsjob auf 451€ Basis angenommen. Mir wurde vorher mündlich versprochen, dass es je nach Auftragslage durchschnittlich 600-700€ monatlich sein sollten, aber anscheinend haben die dort jetzt doch nicht mehr so viel zu tun und dann gibt es halt auch nicht so viel Geld. Mit den derzeitigen 451€ komme ich leider nicht aus und würde gerne ab dem 1.März aufstocken. Nun ist es ja so, dass man zu einem gewissen Zeitpunkt nur ein bestimmtes Vermögen besitzen darf. Nach meiner Rechnung sind das 25 (Jahre) * 150€ (Schonvermögen) + 750€ (Anschaffungspauschale) = 4500 €.

    Mein "Vermögen" umfasst nun im Wesentlichen zwei Dinge:
    1. 350€ auf Giro und Tagesgeldkonto
    2. 4320€ Bausparvertrag (kein Wohnriester). Den hat meine Mutter zu meiner Geburt angelegt und jeden Monat ein paar Euro eingezahlt. Es würde ihr das Herz brechen, wenn ich den jetzt verfrühstücken müsste und das möchte ich unbedingt verhindern. Zumal es ja evtl auch irgendwie Unsinn wäre, den uralten und gut verzinsten Vertrag wegen ein paar Euro zu viel kündigen zu müssen, zumal es ja ggf nur um einen oder zwei Monate geht - je nachdem wie schnell ich einen Job finde.

    Meine erste Frage wäre, ob ich folgendes richtig recherchiert habe:
    Ich kann irgendwann im März einen Antrag auf aufstockendes ALG 2 stellen. Der Antrag ist dann rückwirkend ab dem 1.März gültig, also wird so getan, als ob ich ihn am 1.März gestellt hätte. Also ist auch der 1. März Stichtag an dem das Vermögen bestimmt wird.

    Mal angenommen, dass das stimmt. Dann ergibt sich bei mir ein kleines Problem. Das Geld von meinem Arbeitgeber bekomme ich laut Vertrag immer am letzten Werktag des Monats. Also kommt am 28.2. das Geld für Februar (451€). Die Warmmiete, Strom, Telefon und Versicherungen für März werden laut Kontoauszug aber erst am 1.3. abgezogen und sind insgesammt grob 400€. Daher stellt sich nun meine eigentliche Frage:

    Zu welchem Zeitpunkt wird das Vermögen ganz genau bestimmt?
    - Wenn es der 28.2. um 23:59 Uhr wäre, dann bin ich wohl erledigt. Dann müsste ich für März noch ohne Alg 2 auskommen, denn 600€ für Klamotten oder ähnliches ausgeben, wäre wohl zu dubios. Ausserdem könnte ich dann ja die Miete nicht mehr zahlen.
    - Nach meiner unkompetenten Meinung müsste es aber der 1.3. sein, aber wie ist das mit den ganzen Abbuchungen für Miete, Versicherungen etc., die am 1.3. stattfinden? Zählt der Kontostand am 1.3. Abends oder Morgens? Das würde bei mir genau den Unterschied ausmachen...

    Vielen Dank für jede Hilfe
    Laura

  • Hallo,

    irgendwie verstehe ich Dein Problem nicht. Du schreibst

    Nach meiner Rechnung sind das 25 (Jahre) * 150€ (Schonvermögen) + 750€ (Anschaffungspauschale) = 4500 €.

    um dann wiederum zu fragen, ab wann das tatsächliche Vermögen von 4.320 € angerechnet wird.

    Wenn Du unterhalb der Vermögensfreigrenze liegst, ist die Frage nach irgendeiner Anrechnung vollkommen uninteressant.

    Genauso wie der Umstand, daß sich noch 350 € auf Deinem normalen Konto befinden. Die zählen nicht als Vermögen, sondern sind für Deinen reinen Lebensunterhalt vorhanden.

    Also verstehe ich auch weiterhin nicht Dein Problem...

    Gruß!

  • Entschuldigung, dann habe ich da eventuell etwas falsch verstanden. Ich dachte zu meinem Vermögen zählt beides:
    4320€ Bausparvertrag + 350€ Kontostand = 4670€ Vermögen > 4500€.

    Die 170€ könnte ich ja bis zum Monatsende noch sinnvoll ausgeben um knapp unter der Grenze zu sein. Mein Problem ist eher, dass am Monatsende noch das Geld von meinem Job dazukommt, aber die Miete erst am 1.3. bezahlt wird. Und dann wäre ich halt über der Grenze.

    Da ich ja irgendetwas nicht verstanden habe, möchte ich noch einmal nachfragen:
    Wenn der Kontostand nicht zum Vermögen zählt, ab welcher Höhe wird er zum Problem?


    @ Hans: Danke, also bedeutet es, dass ich die Kontoauszüge bis einschließlich 1.3. mitnehmen muss und was ganz unten steht zählt?

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

  • Hallo,

    Wenn der Kontostand nicht zum Vermögen zählt, ab welcher Höhe wird er zum Problem?

    Der Kontostand - also das Barvermögen - spielt schon durchaus eine Rolle, wenn er zu hoch ist. Bei 350 € sehe ich da aber keine Probleme - das ist Geld, was man für den normalen und plausiblen Lebensunterhalt benötigt und die vor allem bei Antragstellung im März sowieso keine Rolle mehr spielen.

    Von daher sehe ich nur die 4.320 €, die unterhab Deiner Vermögensfreigrenze liegen.

    Gruß!

  • Der Kontostand gehört auf alle Fälle zum Vermögen. Somit liegst du über dem Schonvermögen. Stell dir mal vor dem währe nicht so, dann könnte jeder Hartz 4 Empfänger z.B. 50.000 € auf dem Konto haben und weiter fleißig Sozialleistungen empfangen.

  • Der Kontostand - also das Barvermögen - spielt schon durchaus eine Rolle, wenn er zu hoch ist. Bei 350 € sehe ich da aber keine Probleme - das ist Geld, was man für den normalen und plausiblen Lebensunterhalt benötigt.

    Warum sollten die 350 € nicht angerechnet werden, sind hierfür nicht die 750 € gedacht ( gem. § 12 Absatz 2 Nr. 4 - ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten).
    So würde ich die 750 verstehen.

  • Hallo,

    Der Kontostand gehört auf alle Fälle zum Vermögen. Somit liegst du über dem Schonvermögen. Stell dir mal vor dem währe nicht so, dann könnte jeder Hartz 4 Empfänger z.B. 50.000 € auf dem Konto haben und weiter fleißig Sozialleistungen empfangen.

    sorry, aber diese Pauchalaussage ist falsch. Im Falle von Laura kann sie den Kontostand von 350 € plausibel mit der Lohnzahlung begründen und der Kontostand bewegt sich auch nicht in dem Rahmen wie in Deinen Ausführungen.

    @Laura - laß dich bitte von einer solchen Pauschalmeinung nicht irritieren. Du hast auf Deinem Konto einen nachvollziehbaren Kontostand, der nicht zum Vermögen gerechnet wird.

    Gruß!

  • Danke, also bedeutet es, dass ich die Kontoauszüge bis einschließlich 1.3. mitnehmen muss und was ganz unten steht zählt?

    ich würde sogar noch weiter gehen und warten bis die Miete für März abgebucht wurde, dann ist auch diese Ausgabe vom Jobcenter zu berücksichtigen, wie schon im Gesetz steht zählt der Tag der Einreichung des Antrages.

  • sorry, aber diese Pauchalaussage ist falsch. Im Falle von Laura kann sie den Kontostand von 350 € plausibel mit der Lohnzahlung begründen und der Kontostand bewegt sich auch nicht in dem Rahmen wie in Deinen Ausführungen.

    zugegeben, die 50.000 € im Beispiel sind stark überzogen. Dennoch halte ich meine Pauschalaussage für nicht falsch. Man sollte immer bedenken, wir haben es hier mit den deutschen Sozialgesetzen zu tun. Im Gesetz steht auch nichts darüber, das der Sachbearbeiter im Jobcenter einen Ermessensspielraum hat. Somit sind für mich die 150 € je vollendetem Lebensjahr zuzüglich 750 € maßgebend. Wie ein Sachbearbeiter entscheidet, wenn ein Antragsteller geringfügig darüber liegt, naja das ist wohl in jedem Jobcenter anders.

  • Hallo,

    Wie ein Sachbearbeiter entscheidet, wenn ein Antragsteller geringfügig darüber liegt, naja das ist wohl in jedem Jobcenter anders.

    nein, ist es nicht. Es handelt sich um eine plausible Summe, deren Herkunft als bis zur Antragstellung laufender Bezug jederzeit nachgewiesen werden kann und angesichts der Summe nicht dem Vermögen zu gerechnet wird.

    Von daher ist Deine Pauschalaussage angesichts von 350 € weiterhin falsch.

    Gruß!

  • Ich habe gerade intensiv google befragt und auch nichts dazu gefunden. Oftmals werden die Begriffe Vermögen, Barvermögen, Schonvermögen usw. auch verwechselt.

    Ich muss sowieso noch einmal zur Bank und da hebe ich einfach mal etwas mehr Geld ab, so dass ich am 27.2. unter der Grenze bin. Wenn dann am 28.2. das Geld vom Minijob bzw. Midijob kommt, und am 1.3. alles abgebucht wird, werde ich im Anschluss den Antrag stellen und mal schauen was passiert. Ich bin aber trotzdem neugierig wie die Regeln sind.

  • Hallo,

    und was nun hat das von Dir zitierte Einkommen nach dem SGB mit dem Kontostand vor Antragstellung zu tun?

    Sorry - aber ich kann Dich nicht wirklich ernst nehmen mit Deinen Äußerungen, die zumindest in diesem Thread wenig mit Rechtskenntnis zu tun haben. Irgendwie würde es mich nicht wundern, wenn sich nun auch noch phillip.1977 hier melden würde...

    @Laura

    Laß Dich bitte nicht weiter irritieren. Die 350 € gehören nicht zum anrechenbaren Vermögen und Du kannst den Antrag normal stellen.


    Gruß!

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