Zufluss zählt?

  • Hallo noch mal,

    habe ja schon geschrieben das ich einen guten Job bei der DB gefunden habe.
    Nun ist es so, das die immer für den laufenden Monat schon am 25. den Grundlohn (152 Std) zahlen,
    und erst am 25. März sämtliche Zulagen und Prozente vom Monat Februar.
    Später wird es so laufen das es 2 Abrechnungen gibt: Eine mit Grundlohn, ein paar Tage später die Nächste mit den Zulagen vom Vormonat. Folglich gibt es immer (außer im ersten Arbeitsmonat) 2 Abrechnungen.
    Hoffe ich habs einigermaßen verständlich erklärt.

    Meine Frage bezieht sich eher auf diesen Monat:

    Das JC ist ja besonders schnell und hat mich sofort fiktiv mit 1500€ Brutto und 1000€ Netto eingestuft.
    Gleichzeitig hat man mir mitgeteilt das ich hab März keine Ansprüche mehr hab. So weit - so gut, hab ja morgen schon meinen Lohn für Februar.

    Aber nun will die SB die Lohnabrechnung und den Kontoauszug mit dem Geldeingang für Februar sehen.
    Für Februar habe ich ja noch Leistungen bezogen, allerdings waren die am 31.01.2017 auf dem Konto :!: , also im Januar. Der erste Lohn kommt im Februar (am 25.).

    :?::?::?: Also habe ich doch keinen Zufluss in einem Monat und muss für Februar nichts zurück zahlen, oder? :?::?::?:

  • Hallo,

    das ALG II am 31.01. wr für den Februar gedacht. Im Februar hast Du Geld vom AG erhalten - also doppelte Bezahlung und also Rückforderung durch das JC.

    Schön, daß es geklappt hat. Macht es wenigstens Spaß? Und was macht der Roller?

    Gruß!

  • Roller rollt tagtäglich hin & her :P , bin aber trotzdem auf Wohnungssuche in PB.

    Hab den Bogen mit dem Strahlen nun raus, ist ein Knochenjob für Anfänger.
    Nur noch etwas besser beim Tempo werden dann ist alles ok.

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