Kleingarten Eigenland - Fragen zum Schonvermögen - ALG II

  • Hallo,

    ich hab eine Frage zum Besitz, oder Erwerb eines Kleingartens.

    Vor 10 Jahren hat meine Mutter für mich einen Kleingarten gekauft (weil ich das Geld nicht hatte und sie mich unterstützen wollte). Nun ist sie schon ziemlich betagt und macht sich oft Sorgen wegen dem Garten und der Nachbarn und dem Bauamt. Naja wie die ältere Generation eben so ist, dass man auch jaaaa kein Ärger entsteht. Leider haben wir uns deswegen auch schon mal gestritten und ich würde den Garten gerne auf meine Namen übernehmen, damit sie sich darüber keine Gedanken mehr machen muß. Jetzt weiss ich aber gar nicht wie. Das Geld hab ich nicht, sie würde ihn mir auch schenken. Wir könnten aber auch einen Kaufvertrag machen, oder was weiss ich. Meine Frage ist aber: darf ich so einen Garten vom Wert 3000-5000 Euro überhaupt besitzen ? Kann sie ihn mir auch einfach überschreiben (also schenken?). Wäre soetwas dann Einkommen, oder würde irgendwie angerechnet werden, dass ich den nachher verkaufen muss, um das Geld zu verleben ? Vielen Dank für eure Antworten

    Gruß
    Katthy

  • Hallo,

    sofern Du allein lebst, hast Du eine Vermögensfreigrenze von 8.550 €. Allerdings kann Vermögen innerhalb des Bewilligungszeitraumes nicht angebaut werden. Insofern würde ich von einer Schenkung dringend abraten und eher an einen Verkauf mit nachzuweisenden Raten von meinetwegen 50 € denken.

    Gruß!

  • Bei einer Schenkung musst du auch daran denken, dass die rückgängig gemacht werden muss, wenn deine Mutter mal ins Pflegeheim kommt und sie die Kosten nicht selbst decken kann, sondern das Sozialamt einspringen muss.

  • Hallo und danke erstmal für die Antworten.

    Wenn ein Vermögen während des Bezuges von Hartz 4 nicht angebaut werden darf, heißt das, dass ich nichts ansparen darf ? Also wenn ich den Kleingarten von meiner Mutter kaufen und in Raten von 50,-- Euro vom Munde abspare, dann bilde ich ja Vermögen während meines Hartz4 Bezuges, oder ?

    Danke im Voraus für die Antworten

    Gruß
    Katthy

  • Hallo,

    deswegen ja mein Hinweis

    eher an einen Verkauf mit nachzuweisenden Raten von meinetwegen 50 € denken.

    wobei die Betonung auf das Wort "nachzuweisenden" liegt.

    Du kannst kein Vermögen z.B. durch eine Schenkung aufbauen, aber durch eigene Zahlung in entsprechenden Raten durchaus.

    Abgesehen davon ist der Hinweis von Birgit auch entscheidend.

    Gruß!

  • Hallo nochmal,

    jetzt ist es soweit und meine Mutter möchte den Garten an mich überschreiben. Wäre das auch möglich, dass wir einen Vertrag aufsetzen, dass ich den Garten durch Pflege bei ihr abgearbeitet habe ? Sie hat ihn damals auch gekauft, damit wir dort Familiengrillen veranstalten konnten und ich habe ihn 10 Jahre gepflegt.

    Wäre so eine Vereinbarung rechtens ?

  • In Deutschland gibt es den Grundsatz, dass Arbeit in Geld zu bezahlen ist und nicht in Naturalien (Brot, Wasser, Gärten, Sachgüter allgemein). Darüber hinaus wäre eine solche Beschäftigung steuerpflichtig und es müssten Sozialabgaben geleistet werden.
    Ferner wäre es Einkommen und würde damit deinen Bedarf mindern, so dass du weniger Geld vom Jobcenter bekommst.

  • Also ein gewisses Einkommen ist ja frei und muß auch nicht versteuert werden (unter 50 Euro im Monat). Ich dachte daran, ein Schreiben aufzusetzen, dass ich für jedes Jahr Pflege einen Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird. Weiss jemand ob das geht ?

  • Hallo,

    dass ich für jedes Jahr Pflege einen Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird.

    Bei einem von Dir selbst genannten Kaufwert von im Mittelmaß 4.000 € und Deiner Argumentation

    Also ein gewisses Einkommen ist ja frei und muß auch nicht versteuert werden (unter 50 Euro im Monat)

    müßtest Du also mal so um die 80 (!) Monate, also über 6 Jahre, den Garten pflegen. Nicht sehr glaubwürdig.

    Abgesehen davon: es mag zwar Freigrenzen bei Deiner Steuerpflicht geben, nicht aber bei Deiner Mutter. Bei einem Minijob (und um nichts anderes würde es sich handeln) müßte Deine Mutter ggf. Beiträge für die Renten- und Unfallversicherung, eine Pauschale für die Lohnsteuer sowie die fälligen Umlagen zahlen.

    Generell gilt aber auch hier: frage bei Deinem Jobcenter nach. Keiner hier weiß, wie das Amt im Einzelfall reagiert.

    Gruß!

  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Das mit dem abarbeiten ist ja vielleicht nicht so eine gute Idee, wegen Minijob und Sozialabgaben und unglaubwürdig. Ich denke ich muß den Garten kaufen und abstottern. Dazu ist mir das mit dem Schonvermögen noch nicht richtig klar. Also ob ich den Garten dann eigentlich bestitzen darf, wenn ich ihn abgestottert habe. Aber dazu mache ich noch mal einen neuen Tread auf

  • Hallo an alle,

    in meinem vorigen Tread hatte ich schon erläutert, dass meine Mutter einen Kleingarten besitzt, den ich genutzt habe und ihn jetzt auch irgendwie besitzen möchte. Einfach schenken kann sie ihn mir nicht, weil ich eine winzige Rente beziehe und dazu Sozialhilfe bekomme.

    Der Garten hat einen Wert von ca. 2500-4000 Euro (derzeitiger Marktwert). Vor 12 Jahren als meine Mutter ihn gekauft hat, war er noch ca. 8000 Wert. Aber die Preise sind in den letzten Jahren gefallen.

    Jetzt meine Frage an Euch: Wenn ich den Garten in monatlichen Raten zu ca. 50 Euro abzahle, darf ich ihn dann überhaupt besitzen ?

    Ich habe reichlich nach diesem sogenannten Schonvermögen gegoogelt und ich belesen, aber ich werde daraus nicht richtig schlau. Was ist das Schonvermögen ? Kann es Bargeld sein ? Oder werden alle Sachwerte die man besitzt dazu gerechnet (altes Auto usw)

    Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten

  • Du kannst den Garten für 50 € im Monat kaufen. Ich sehe da keine Probleme außer die Tatsache, dass du ca. 80 Monate lang jeden Monat 50 € von deinem Existenzminimum abzweigen musst.

  • Hallo an alle,

    Grace vielen Dank für den Link, sehr informativ :)

    Das mit dem Schonvermögen habe ich jetzt verstanden, das muß vor Antragstellung schon da sein. Was ist denn, wenn jemand sehr sparsam ist und im Bezug Geld anspart. Ist das irgendwie geschützt ? Und wenn ja bis zu welcher Höhe ?

    Und auf die Gefahr hier gelüncht zu werden : Ich hab da was gelesen von Grundfreibetrag. Was ist das nun schon wieder?

    Gruss
    Katthy

  • Grundfreibetrag hat was mit Einkommen zu tun.

    Ich vertrete die Auffassung, dass durch Ansparung ALG2 kein Vermögen erwachsen kann, da ALG2 kein Einkommen ist. Folglich dürfte die Höhe des "Vermögens" egal sein. Allerdings ist es wenig realistisch mit ALG2 irgendwelche größeren Summen anzusparenn

    Jedenfalls gibt es keine Probleme, wenn dein Vermögen den Vermögensfreibetrag nicht ünerschreitet.

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