Zugewinnausgleich bei ALG II

  • Hallo , ich erhalte Hartz4 und Kindesunterhalt für meinen bei lebenden Sohn, sowie trennungsunterhalt von 400.-€ - für die 16J tochter die bei meinem Mann wohnt zahle ich keinen Unterhalt.
    Ich warte einen zugewinnausgleich von ca 20 000 .-€
    -muß ich dann davon kindesunterhalt an meinen Mann zahlen
    - erhalte ich trotzdem nachehelichen Unterhalt von meinem Ex-Mann
    -wird der Zugewinnausgleich als Vermögen oder Einkommen gerechtet
    - bekomme ich weiter Hartz4
    - muß ich die prozesskostenbeihilfe zurück zahlen
    wer kann mir helfen

  • Hallo,

    sorry - aber das sind ganz spezifische Fragen, die im Internet kaum jemand ohne Kenntnis der konkreten Unterlagen seriös beantworten kann.

    In Deinem Fall spielen etliche Parameter eine Rolle - Du kannst nicht ernsthaft erwarten, daß es eine belastbare Antwort geben wird.

    Wende Dich an ggf. mit einem Beratungsschein an einen Fachanwalt - nur der kann weiter helfen.

    Gruß!

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