Nicht verkaufbares Vermögen

  • Hallo,

    Ich möchte Hartz4 und Betreutes Wohnen beantragen da ich momentan aufgrund von psychischer Krankheit meinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.

    Mein Vater besietzt ein Haus in dem er, seine Freundin, deren Sohn, meine Oma, meine Tante und deren Sohn leben.
    Das Haus gehörte meinem Vater und meiner Mutter zu Je 50%; als meine Mutter starb gingen Je 25% davon an meinen Vater und mich.
    Da ich zu dem Zeitpunkt 10Jahre alt war und mein Vater das Erbe in meinem Namen angenommen hat gehöhren mir jetzt 25% von dem Haus und den damit verbundenen Schulden (die aber mein Vater zahlt).
    Ich selbst wohne in dem Haus nicht.

    Mein Hartz4 Antrag wurde aufgrund des vorliegenden 'Vermögens' von dem Haus abgehlent.
    Meinem Vater ist es nicht möglich Mir diese 25% vom Haus abzukaufen.
    (Jegliche versuche die Situation zu ändern die meinen Vater involvieren Sind nicht umsetzbar da er der Ansicht ist das 'er da nichts machen kann' und versucht daher nicht mal Mir irgendwie in der Situation zu helfen)

    Da ich weder Hartz4 beziehe noch einen Job habe verlangt die Krankenkasse von Mir Beiträge... die ich natürlich nicht zahlen kann...
    Die Situation verschlimmert sich also immer mehr.

    Fällt irgendjemandem etwas ein was ich in der Situation tun kann?

  • zuerst würde ich auf jeden fall widerspruch einlegen!
    und dann denk ich, wenn dein vater dir schriftlich gibt, dass er dich nicht auszahlen kann, müsstest du alg2 bekommen. die besitzurkunde kannst du ja nicht essen ;(

  • Hallo,

    Du hast 2 Möglichkeiten, die Du gleichzeitig machen solltest: als erstes stellst Du jeweils einen Antrag auf ALG II als Darlehen und Übernahme der Krankenkassen-Kosten als Darlehen. Begründung: es ist Dir nicht möglich, das Vermögen in absehbarer Zeit für den Lebensunterhalt zu verwenden. Dieses Darlehen würde in einen Zuschuß (rückwirkend) umgewandelt werden, wenn Du als zweites einen Widerspruch gegen die jetzihe Entscheidung erinlegst und dabei auf unzumutbare Härte verweist.

    Insgesamt würde ich das alles aber von einem Fachanwalt für Sozialrecht machen lassen - hole Dir dazu einen Beratungsschein beim Amtsgericht (15 bis 20 € einmalig).

    Gruß!

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