P-Konto und Guthaben-Pfändung

  • Hallo zusammen,

    hoffe, ich bin hier an der richtigen Stelle.

    Kennt sich jemand sehr gut aus, wenn es um Pfändung (bzw. zunächst Guthaben-Sperrung) auf einem P-Konto geht?
    Mir wurden jetzt diesen Monat knapp 230 Euro zunächst gesperrt und kann das nicht nachvollziehen. Ich weiss, es gibt da Übertragung in den nächsten Monat, irgendwelche Verrechnungen, usw.
    Komme aber trotzdem nicht klar. Hab auch schon Kontakt mit der VoBa aufgenommen, nur bisher noch keine Antwort.
    Ausserdem fahr ich lieber zweigleisig.

    Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ging der Bank am 10.03. zu. Und ab 15.03. sind nun eben ca. 230 Euro gesperrt.

    Vielleicht gibts ja einen Experten hier im Forum, dann jedenfalls schon mal danke. Weitere Infos folgen dann.

    LG, adoketa

  • Und wieder hallo zusammen,

    jetzt habe ich Antwort von VoBa: am 10.03., als der PfÜB bei der Bank einging, wies das Konto ein Guthaben aus. Und am 15.03. kam noch eine Gutschrift vom Jobcenter (Nachzahlung für Feb. und März). Weil die Pfändung am 10.03. erstmalig anlief, war mit der Gutschrift am 15.03. mein geschützter Freibetrag um genau diese knapp 230 Euro überschritten, wurde somit gesperrt und wird nun dann an den Gläubiger ausbezahlt.
    Nun kommts aber noch dicker: der Freibetrag März ist ausgeschöpft, am 31.03. kommt die Leistung vom JC für April und ist komplett auch futsch! Weil der Freibetrag ja schon am 15. mit der Nachzahlung erreicht war.
    Wenn im April keine weiteren Zahlungseingänge kommen (irgendwelche Erstattungen aus Strom, Heizung oder sonst wo) und den Freibetrag für April nicht wieder überschreiten, ist Ende April, wenn die Leistung für Mai kommt, alles wieder im grünen Bereich.
    Nur, wie ich meine festen Ausgaben im April bestreite?

  • Hallo,

    da es sich um eine Nachzahlung des JC handelte, kann der Freibetrag erhöht werden. Lasse dir bitte vom JC eine Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO ausstellen.

    wevell

  • Hallo zusammen,

    inzwischen hat sich was getan: viel Internet-Recherche betrieben und auf folgende Urteile gestossen: LG Bonn AZ 5 S 236/13 und BGH AZ IX ZR 115/14. Ein paar mal noch hatte ich mit meiner Bank telefoniert. Dann habe ich unter Bezug auf die beiden Urteile schriftlich Einspruch eingelegt und den Zahl-Plan zu den Nachzahlungen und den laufenden Leistungen beigelegt.
    Tags drauf wies mein Konto wieder einen online verfügbaren Betrag aus, der dem Saldo ohne Sperrung entsprach. Und ich bekam schriftliche Antwort: dass mir aufgrund meines Nachweises (Zahl-Plan) ein erhöhter Freibetrag eingeräumt wurde und ich somit über den gesamten Guthaben-Betrag verfügen könne. Es wurde auch darum gebeten(wie nett!), über das Guthaben bis 31.03. zu verfügen, da der zusätzliche Freibetrag bis Ende des Monats befristet sei. Die Nachzahlung für Feb. wurde auch diesem Monat zugeordnet. Und ich bekam die schriftliche Bestätigung, dass Zahlungseingänge noch diesen Monat März (also die Leistung für April am 31.03.) erst ab 01.04. im Rahmen meines persönlichen Freibetrages verfügt werden können.
    Also - Ergebnis wie ich es mir vorgestellt habe und auch Recht ist. Aber ohne meinen schriftlichen Einspruch hätte sich wohl nichts getan. Und ich muss feststellen, dass die Bank schnell und doch kulant reagiert hat.
    Für alle Interessierten, die beiden o.g. Urteile sind selbstredend, vor allem die ausführlichen Begründungen. Vielleicht hilfts ja dem Einen oder der Anderen.

    LG, adoketa

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!