Zwangsweise Aufhebung der Familienversicherung

  • Hallo!

    Ich befinde mich kurz vor Ende meines BA Studiums und bin über meine Ehefrau, die als Studierende in Elternzeit ALG II erhält familienversichert. Sollte ich bis Ende meines Studiums keine überbrückende Arbeitsstelle bis zum Beginn meines Masterstudiums finden, muss ich wohl oder übel ALG II beantragen und wäre nicht mehr familienversichert. Kann ich mich dann zum Beginn des Studiums wieder über meine Frau versichern lassen? Als Studierender über 30 muss ich nämlich ca. 150€ KV-Beitrag bezahlen, was ich mir nicht leisten könnte. Der Anteil den das BAföG-Amt übernimmt, deckt nur nämlich nur knapp die Hälfte der Kosten.

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