Dienstkleidung

  • Hallo, ich bin ganz neu hier und habe eine Frage.
    Ich lebe mit meinem Lebensgefährten in einer Bedarfsgemeinschaft und gehe arbeiten in einem Pflegeberuf.
    Dienstkleidung stellt mein AG nicht, so dass ich die Kleidung selbst regelmäßig kaufen muss. Zudem besagen gewisse Hygieneregeln, dass ich selbst zuhause die Dienstkleidung separat bei 90 Grad zu waschen habe.
    Jedoch übernimmt der AG 20 Euro brutto separat als sogenanntes Kleidergeld monatlich, die mit meinem Gehalt abgerechnet werden.
    Allerdings, trotz mehrmaliger mündlicher und auch schriftlicher Erklärung dieses Sonderfalls, wird auch nach Einspruch das gesamte Gehalt als Einkommen gerechnet, d. h., die 20 Euro Kleidergeld werden voll angerechnet.
    Kann ich daher meinen nächsten Dienstkleidungskauf eigentlich als Sonderausgabe geltend machen? Oder muss ich die Dienstkleidung aus der Regelaufwendung bezahlen? Ich kann besagte Dienstkleidung nicht privat anziehen.
    Bitte keinen Hinweis auf die EST, da hier auch sofort jede Erstattung als Einnahme gewertet wird und daher in meinen Augen sinnlos erscheint.
    Ich freue mich auf Antworten, es ist etwas kniffelig, im Netz habe ich bislang keine Antworten gefunden.

  • hallo,
    soviel ich weiss, hast du durch dein einkommen (welches auch das kleidergeld deines ag enthält) auch einen freibetrag des einkommens, welches nicht als einkommen gerechnet wird. davon sind zum beispiel die werbungskosten (spirtkosten bzw. fahrkarten, arbeitskleidung,....) enthalten.
    ja, du müsstest die arbeitskleidung von dem regelbedarf + einkommen bezahlen.
    und sorry, aber durch die EST kannst du die arbeitskleidung absetzen.
    ich hoffe, dass ich richtig liege.
    ich brauchte auch anspruchsvolle kleidung und musste diese vom einkommen + regelbedarf bezahlen.

  • Ja, Aufwendungen sind gegeben. Allerdings nicht explizit für Arbeitskleidung, sondern Fahrtkosten, Altersvorsorge, Versicherung. Eine Aufwendung für Dienstkleidung fehlt.

    Irgendwie finde ich es komisch, dass eine vom AG zweckbezogene Leistung als Einkommen angerechnet wird. Einspruch wurde schon eingereicht, seitdem sind die Werbungskosten detaillierter und nicht mehr ein Pauschalbetrag, aber in diesem Punkt eben nicht.

    Es handelt sich bei der Arbeitskleidung nicht um Hemden oder Hosen, die man auch privat tragen kann, sondern um Kleidung, die man ausschließlich bei der Arbeit tragen kann und sogar muss.

    Klar kann ich die Kosten beim Finanzamt absetzen, aber die Erstattung wird sofort als Einnahme gewertet. Und somit zahle ich eigentlich zweimal. Einmal ist der Betrag von der Dienstkleidung weg, ein anderes Mal wird die Erstattung als Einkommen angerechnet, so dass wieder weniger Geld da ist. Und wer das nicht ungerecht findet.... Bitte melden!

    Ich danke dir für deine Antwort.

  • § 11b SGB II sagt dazu:
    Absatz 1: Vom Einkommen abzusetzen sind...
    Ziffer 5: ... die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
    Ziffer 6: ...für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz3..

    D.h. der Betrag nach Absatz 3 wird zusätzlich abgesetzt. (bis zu 230€)
    Dazu kommt noch der Pauschalbetrag nach Absatz 2. (100€)
    Dadurch mindert sich das zu berücksichtigende Einkommen, was die Differenz zum Bedarf erhöht und sich wie eine Erstattung auswirkt.

    Auch die Fahrkosten werden nicht ausdrücklich erwähnt und fallen unter den Begriff "notwendige Ausgaben".

  • Der Pauschalbetrag nach Absatz 2 von 100 Euro bei Einkommen unter 400 Euro steht jedoch jedem zu, der dieses Einkommen hat. Da ich über die 400 Euro hinaus verdiene, wird bei mir ein höherer Betrag als Werbungskosten eingesetzt, aber halt keine Dienstkleidung. Diese fehlt in der genauen Auflistung der Ausgaben auf dem Bescheid.
    Damit werde ich schlechter gestellt, als jemand, der beispielsweise eine Arbeit ohne spezielle Dienstkleidung ausübt, aber die gleichen Werbungskosten wie Fahrtkosten, Versicherung und Altersvorsorge absetzen kann.
    Zudem steht mir noch ein anderer Freibetrag (Absatz 3.2) zur Verfügung, aber auch dieser wird jedem gewährt, der keine Dienstkleidung zu leisten hat.
    So verstehe ich das jedenfalls.

  • Lieber Super-Moderator,

    bis jetzt konnte ich mit deinen Antworten wenig anfangen. Natürlich zählt auch diese dazu...

  • Hallo,

    Du kannst mit Antworten offensichtlich generell nichts anfangen, weil Du viel zu sehr von Deinen eigenen (unrealistischen) Ansichten überzeugt bist. Das ist dann Dein Problem...

    Warum also sollte ich Dir das erklären? Damit ich wieder beschimpft werde und meine Ausführungen wie selbstverständlich als die Deinigen ausgegeben werden, von denen Du selbstverständlich schon vorher wußtest (obwohl Du es nie geschrieben hast, siehe der andere Beitrag von Dir)?

    Dazu habe ich weder Lust noch Zeit.

    Also ab in den Kindergarten und dort weiter trollen....

    Gruß!

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