Anrechnung kurzzeitiger Einkommen (Praktikum)

  • Hallo!

    Ich bin Studierender, beziehe BAföG und leiste derzeit mein Pflichtpraktikum (10 Wochen) ab. Die Vergütung beträgt 300€ mtl. Meine Frau, unsere zwei Lütten und ich bilden eine BG. Ich habe dem Jobcenter zuerst zusammen mit unserem WBA meinen Praktikumsvertrag geschickt. Keine Reaktion. Daraufhin habe ich ihn noch einmal gesondert eingeschickt, keine Reaktion.
    Jetzt meine Frage, wird die Vergütung angerechnet, wenn ja mit welchen Freibeträgen. Oder wird sie behandelt wie ein Motivationsgeld (§11.90a SGBII)? Wird diese kurzzeitige Einnahme wie eine einmalige Einnahme auf 6 monate aufgeteilt....?
    Ich hoffe jemand kann mir diese Fragen beantworten. Ich befürchte nämlich, dass mir irgendwann eine größere Rückforderung ins Haus steht.

    Danke im Voraus!

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