MiniJob - Verrechnung mit ALG II

  • Hallo,
    ich habe die Möglichkeit auf 450 € - MiniJob-Basis (bzw. Rechnung?) auf dem Weihnachtsmarkt zu arbeiten....

    Zitat: "Bezieht der Antragsteller Sozialleistungen nach Hartz IV und hat zugleich ein Einkommen von 450 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung, so bleiben von diesen 450 Euro nur 170 Euro anrechnungsfrei. Die 280 Euro werden mit der Leistungen verrechnet, so dass der Regelbedarf von derzeit (ab 2013) 382 Euro um 280 Euro auf 102 Euro gemindert würde."

    Bisher hatte ich noch keinen MiniJob und hoffe, o.g. Verrechnungsmodell richtig zu verstehen....

    bei 450 € Verdienst
    zahlt das Jobcenter 102 € RB zzgl. Kosten für U/H
    = 552 €

    FRAGEN:
    Wieviel Stunden kann ich pro Tag oder Monat arbeiten ? (z.Bsp 450 € : 10 €/h, also nur 45 h/Monat)
    Sind die Kosten für U/H generell anrechnungsfrei ?
    Was passiert, wenn ich voraussichtlich mehr Stunden arbeite und über 450 € komme ... zählt dies noch als "MiniJob" und wie wird der Verdienst verrechnet ? (z.Bsp 38 Tage Weihn.Markt x 4 h/10 € täglich = 1520 €)

    Vielen Dank und Gruß
    Herz 3

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