Anrechnung Ferienarbeit Tochter

  • Ich habe eine Frage. Meine Tochter hat letztes Jahr ihr Abitur gemacht, war dann 8 Monate im Ausland (work and travel) und macht jetzt für 7 Wochen einen Ferienjob, den ich auch bei der ALG 2 Antragsannahme im Juli 2015 angegeben habe. Sie wird ab 01.10. studieren und fällt dann aus der BG heraus. Jetzt wird aber ihr Einkommen vom Ferienjob vollständig angerechnet, auch für unsre gemeinsame Wohnung, da sie ja kein Schüler mehr ist, und daher angeblich die Freibeträge für Ferienjobler in diesem Fall nicht gelten. Wie sieht da die Rechtslage aus?
    Meine 2. Frage: Nach ihrem Auszug Ende September (Der Studienort ist über 300 km entfernt, sie wohnt da im Studentenwohnheim) wird bei mir trotzdem nur die Hälfte der Miete angerechnet, ist das korrekt?
    Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung.
    Gruß Heidi

  • Wenn ich richtig informiert bin, wird das Geld vom Ferienjob nur nicht angerechnet, wenn sie dieses Jahr Abitur gemacht hätte und im Oktober studieren würde. Da sie aber bereits letztes Jahr bereits Abitur gemacht hat und dann mehr oder weniger durch die Welt gegondelt ist, kann ich mir schon vorstellen, dass das rechtens ist. Deine Tochter bekommt Bafög. Daher ist sie nicht mehr Hartz IV-berechtigt. Wenn sie sich bei dir nicht abmeldet und am Studienort anmeldet, wird dir die Hälfte der Miete angerechnet. Sie muss ihren Wohnort am Studienort anmelden. Dann bekommst du die volle Miete (soweit angemessen). Wenn ihr das so angegeben habt, dann hat sich das JC vertan und du musst dort hingehen.

  • Liebe Heidi, darf ich dich fragen, wie ihr das mit dem JC geregelt habt als deine Tochter travel und work gemacht hat? War sie für die Zeit dort abgemeldet? Und tauchte nicht die Frage auf, wovon die Reise finanziert wird? Ich hoffe es ist ok für dich, wenn ich frage statt zu antworten, denn ihr scheint Erfahrung zu haben und wir stehen gerade genau in der Situation. An deiner Stelle würde ich auch der Tochter empfehlen sich am Studienort anzumelden. Hoffe, dass deine Wohnung dann für eine Person noch in die Angemessenheitsstandarts fällt.

  • Hallo Inga, in dieser Zeit war ich noch berufstätig bzw. erhielt dann ALG 1. Da war diese Frage nicht relevant. ALG 2 habe ich erst ab Ende Juli 2015 in Folge beantragt..... und wenn ihr in der selben situation seid, bei der Frage wie sich work and travel finanziert erledigt sich ja die Fragen nach der Finanzierung, die jungen Leute arbeiten ja in dem jeweiligen Land und finanzieren sich so ihren Lebensunterhalt....

  • Vielen Dank für deine Antwort. Klar arbeitet sie dann dort aber der Flug etc, KK kostet ja was. Naja, ich frag mal direkt beim JC nach. Vielen Dank nochmal.

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