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Bürgergeld beantragen – Antrag Grundsicherung

Beim Bürgergeld nach dem SGB II handelt es sich um eine Sozialleistung mit Antragserfordernis, was bedeutet, dass sie zwingend beantragt werden muss. Dabei gibt es neben der Papierform, den Antragsvordrucken im Internet nun auch die Möglichkeit – anders als beim Vorgänger Arbeitslosengeld II (Hartz IV) – das Bürgergeld Online zu beantragen. Auf alle Möglichkeiten der Antragstellung sowie Tipps zur fristgerechten Beantragung werden wir in diesem Artikel eingehen.

Wer darf Bürgergeld beantragen?

Ob man Bürgergeld beantragen kann oder darf, richtet sich nach den Anspruchsvoraussetzungen des SGB II. Grundsätzlich gelten nachfolgende Voraussetzungen für den Bürgergeld Anspruch:

  • Antragsteller muss hilfebedürftig sein
  • Antragsteller muss erwerbsfähig sein (zwischen 15 Jahren und regulären Renteneintrittsalter)
  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Ausländer müssen über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen

Bürgergeld berechnen

Weitere Kriterien wären zudem, dass kein Anspruch auf vorrangige Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag oder ferner Anspruch auf Sozialleistungen besteht, die den gleichen Zweck verfolgen wie das Bürgergeld, wozu BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld gehören. Her gibt es lediglich ausnahmsweise Leistungen aus dem Mehrbedarf, aber keine vollen Anspruch auf Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Wann Bürgergeld beantragen?

Einen Antrag auf Bürgergeld sollte man sofort oder schnellstmöglich stellen, wenn man hilfebedürftig ist, wenn also der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichergestellt werden kann. Dies gilt einerseits, weil die Bearbeitung des Antrags und schlussendliche Auszahlung der Grundsicherung durchaus mehrere Wochen dauern kann und andererseits, weil Bürgergeld nicht rückwirkend beantragt werden kann.

Viele Bedürftige haben falsche Hemmungen und Scham sich beim Jobcenter zu melden, zumal Hartz IV, der Vorgänger des Bürgergeldes, so negativ behaftet ist. Wenn man den Antrag hinauszögert, kann das zu enormen finanziellen Nachteilen führen, denn das Bürgergeld wird frühestens ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt bzw. beim Jobcenter eingereicht wurde. Hat man nun über einen Monatswechsel oder gar mehrere Monate kein Bürgergeld beantragt, obwohl man hilfebedürftig war, ist dieses Geld, auf das man möglicherweise einen Anspruch gehabt hätte, unwiederbringlich verloren.