Einkommen & Vermögen bei Hartz IV Bezug
Grundsicherung für Arbeitssuchende wird nur an Antragsteller geleistet, die außerstande sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Daher wird vorhandenes Einkommen sowie Vermögen unter Berücksichtigung diverser Freibeträge auf die Hartz IV Leistungen angerechnet.